Safety data sheet Article 20013273

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 07.11.2007 überarbeitet am: 02.11.2007
Handelsname:
Alpina Color
(Fortsetzung von Seite 2)
DR
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Dichte bei 20°C:
ca. 1,3 - 1,5 g/cm³
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Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser:
vollständig mischbar
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pH-Wert:
nicht bestimmt
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Viskosität:
dickflüssig
10 Stabilität und Reaktivität
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Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil
(siehe Abschnitt 7).
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Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte wie z.B.
Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Rauch entstehen.
11 Toxikologische Angaben
Das Produkt ist nicht als solches geprüft, sondern nach der konventionellen
Methode (Berechnungsverfahren der Gefahrstoffverordnung) eingestuft.
Die verwendeten Pigmente sind blei-, cadmium- und chromatfrei sowie
schwerlöslich und daher toxisch wenig relevant.
Bei sachgemäßer Verwendung sind keine schädigenden Auswirkungen bekannt.
12 Umweltspezifische Angaben
Es sind keine Angaben über die Zubereitung verfügbar.
Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder ins Erdreich gelangen lassen.
13 Hinweise zur Entsorgung
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Produkt:
Flüssiges Produkt darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden.
Nicht in die Kanalisation/Gewässer oder ins Erdreich gelangen lassen.
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Empfehlung:
Materialreste können eingetrocknet als Baustellenabfälle, Altfarben -
ausgehärtet, oder als Hausmüll entsorgt werden.
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Europäisches Abfallverzeichnis
08 01 12 Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11
fallen
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Ungereinigte Verpackungen:
Nur restentleerte Verpackungen mit ausgehärteten Anhaftungen zum Re-
cycling geben. Nicht ausgehärtete Reste wie Produkt entsorgen.
14 Angaben zum Transport
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Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/Inland):
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ADR/RID-GGVS/E Klasse:
-
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Bezeichnung des Gutes:
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Sondervorschrift:
-
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Seeschiffstransport IMDG/GGVSee:
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IMDG/GGVSee-Klasse:
-
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Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:
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ICAO/IATA-Klasse:
-
15 Angaben zu Rechtsvorschriften
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Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV nicht kennzeichnungspflichtig.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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