Safety data sheet Article 24972534
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
AP FeineFarben Glanz des Sonnenkönigs
Version 1.1
Überarbeitet am 16.04.2015
Druckdatum 20.04.2015
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31 (1)(a) - registrierte Stoffe/ Gemische, die die Kriterien für
die Einstufung als gefährlich gemäß Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 oder 1999/45/EG) erfüllen - ist nicht erforderlich.
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnis-
sen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren
Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung,
Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit
das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt
oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Si-
cherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so ge-
fertigte neue Material übertragen werden.
REACH und GHS/CLP Information
Die Änderungen der gesetzlichen Vorgaben durch REACH (EG Nr. 1907/2006) und GHS bzw. CLP-
Verordnung (EG Nr. 1272/2008) werden wir entsprechend unseren gesetzlichen Verpflichtungen um-
setzen. Unsere Sicherheitsdatenblätter werden wir regelmäßig, gemäß den uns zur Verfügung ge-
stellten Informationen unserer Vorlieferanten, anpassen und aktualisieren. Wie gewohnt werden wir
Sie über diese Anpassungen informieren.
Bezüglich REACH möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir als nachgeschalteter Anwender keine
eigenen Registrierungen vornehmen, sondern auf die Informationen unserer Vorlieferanten angewie-
sen sind. Sobald diese vorliegen, werden wir unsere Sicherheitsdatenblätter entsprechend anpassen.
Dies kann je nach Registrierfristen der enthaltenStoffe im Übergangszeitraum zwischen 01.12.2010
und 01.06.2018 erfolgen.
Für die Anpassung der Sicherheitsdatenblätter an GHS bzw. CLP-Verordnunggilt bei Gemischen
bzw. Zubereitungen eine Übergangsfrist bis 01.06.2015. Wir werden die Anpassung unserer Sicher-
heitsdatenblätter im Rahmen dieser Übergangsfrist vornehmen sobald uns ausreichende Informatio-
nen unserer Vorlieferanten vorliegen.