Safety data sheet Article 25876745
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EU) 2015/830
Alpinaweiß Das Original
Version 3.4
Überarbeitet am 04.02.2016
Druckdatum 06.02.2017
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schen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/ Min)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder hö-
her entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr
bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Während der Verarbeitung und Trocknung für gründliche
Belüftung sorgen. Essen, Trinken und Rauchen während des Gebrauchs des Produktes ist zu
vermeiden. Bei Berührung mit den Augen oder der Haut sofort gründlich mit Wasser abspülen.
Nicht in die Kanalisation, Gewässer oder ins Erdreich gelangen lassen. Reinigung der Werkzeu-
ge sofort nach Gebrauch mit Wasser und Seife., Spritznebel nicht einatmen. Kombifilter A2/P2
verwenden.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
Anmerkungen
:
Keine gefährlichen Inhaltsstoffe
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
:
Keine besonderen Erste-Hilfe Maßnahmen erforderlich.
Nach Einatmen
:
An die frische Luft bringen.
Nach Hautkontakt
:
Die Haut gründlich mit Wasser und Seife waschen oder aner-
kannten Hautreiniger benutzen.
KEINE Lösungsmittel oder Verdünner gebrauchen.
Nach Augenkontakt
:
Kontaktlinsen entfernen.
Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang
reichlich mit sauberem, fließenden Wasser spülen.
Ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
:
Bei Verschlucken, KEIN Erbrechen hervorrufen.
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrin-
ken.
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund ein-
flößen.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome
:
Keine Information verfügbar.
Risiken
:
Keine Information verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung
:
Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung