Safety data sheet Article 20812267
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Alpinaweiß matt
Version 2.1
Überarbeitet am 13.08.2012
Druckdatum 13.08.2012
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5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Wassersprühnebel, alkoholbeständigen Schaum,
Trockenlöschmittel oder Kohlendioxid verwenden.
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Ungeeignete Löschmittel
:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
:
Das Einatmen von Zersetzungsprodukten kann
Gesundheitsschäden verursachen.
Geschlossene Behälter in Nähe des Brandherdes mit
Wassersprühnebel kühlen.
Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins
Abwasser oder in Wasserläufe gelangen lassen.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere
Schutzausrüstung für die
Brandbekämpfung
:
Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges
Atemschutzgerät tragen.
Weitere Information
:
Das Produkt selbst brennt nicht.
Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen
:
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen
:
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation
die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren
:
Auslaufendes Material mit nicht brennbarem, absorbierendem
Material (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit) eindämmen
und aufnehmen, und in Behälter zur Entsorgung gemäß
lokalen / nationalen gesetzlichen Bestimmungen geben (siehe
Abschnitt 13).
Geeignete Reinigungsmittel
Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter
geben.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Keine Informationen verfügbar.