Certifications 2

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
DOW CORNING(R) TC-5026 THERMALLY
CONDUCTIVE COMPOUND
Version
1.6
Überarbeitet am:
28.10.2016
SDB-Nummer:
Datum der letzten Ausgabe: 21.06.2016
Datum der ersten Ausgabe: 30.04.2015
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
:
Kontakt mit Verbrennungsprodukten kann gesundheitsgefähr-
dend sein.
Gefährliche Verbrennungs-
produkte
:
Kohlenstoffoxide
Siliziumoxide
Metalloxide
Formaldehyd
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüs-
tung für die Brandbekämp-
fung
:
Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atem-
schutzgerät tragen. Persönliche Schutzausrüstung verwen-
den.
Spezifische Löschmethoden
:
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Zur Kühlung geschlossener Behälter Wassersprühstrahl ein-
setzen.
Entfernen Sie unbeschädigte Behälter aus dem Brandbereich,
wenn dies sicher ist.
Umgebung räumen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwen-
dende Verfahren
Personenbezogene Vor-
sichtsmaßnahmen
:
Empfehlungen zur sicheren Handhabung und zur persönli-
chen Schutzausrüstung befolgen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen
:
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies
ohne Gefahr möglich ist.
Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen.
Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht einge-
dämmt werden können, sollen die lokalen Behörden benach-
richtigt werden.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren
:
Mit inertem Aufsaugmittel aufnehmen.
Bei großflächiger Verschmutzung, mit Gräben oder anderen
Eindämmungsmaßnahmen weitere Verbreitung des Stoffes
verhindern. Wenn Material aus den Gräben abgepumpt wer-
den kann, dieses Material in geeigneten Behältern lagern.
Restliches Material aus der verschmutzten Zone mit geeigne-
tem Bindemittel beseitigen.
Lokale oder nationale Richtlinien können für Freisetzung und
Entsorgung des Stoffes gelten, ebenso für die bei der Beseiti-
gung von freigesetztem Material verwendeten Stoffe und Ge-