Certifications 2
Seite: 2/6
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 04.05.2017 überarbeitet am: 04.05.2017
Handelsname: KOMPRESS VDL 100
(Fortsetzung von Seite 1)
44.3.0
·
Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
·
Nach Verschlucken:
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
·
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
·
5.1 Löschmittel
·
Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl bekämpfen.
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
·
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Stickoxide (NOx)
·
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
·
Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
·
Weitere Angaben
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
·
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben.
·
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
·
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
·
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
·
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Ölnebelbildung vermeiden.
·
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
·
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
·
Lagerung:
·
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Verordnung über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe sowie § 19
WHG beachten.
·
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
·
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Lagerung in einem Auffangraum erforderlich.
·
Lagerklasse:
10
·
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
·
7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
DE
(Fortsetzung auf Seite 3)






