Certifications 2
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Druckdatum: 23.02.2018 überarbeitet am: 02.03.2017
ÄRONIX Heißlagerfett M2
12. Umweltbezogene Angaben
Eventuell weitere Informationen über Umweltauswirkungen siehe Abschnitt 2 (Einstufung).
ÄRONIX Heißlagerfett M2
Toxizität/Wirkung
End-
punkt
Zeit
Wert
Einheit
Organismus
Prüfmethode
Bemerkung
Toxizität Fische
k.D.v.
Toxizität, Daphnien
k.D.v.
Toxizität, Algen
k.D.v.
Persistenz und Abbaubarkeit
Mechanisches
Abscheiden möglich
Bioakkumulationspotenzial:
Anreicherung in
Organismen möglich
Mobilität im Boden
k.D.v.
Ergebnisse der PBT-und vPvB-
Beurteilung
k.D.v.
Andere schädliche Wirkungen
k.D.v.
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Für den Stoff / Gemisch / Restmengen
Getränkte verunreinigte Putzlappen, Papier oder anderes organisches Material stellt eine Brandgefahr dar und muss
kontrolliert gesammelt und entsorgt werden.
Abfallschlüssel-Nr. EG:
Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung dieses Produktes.
Aufgrund der speziellen Verwendung und Entsorgungsgegebenheiten beim Verwender können unter Umständen auch
andere Abfallschlüssel zugeordnet werden. (2014/955/EU)
13 02 05 nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
20 01 26 Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen
Empfehlung:
Von der Entsorgung über das Abwasser ist abzuraten.
Örtlich behördliche Vorschriften beachten.
Zum Beispiel geeignete Verbrennungsanlage.
Zum Beispiel auf geeigneter Deponie ablagern.
Für verunreinigtes Verpackungsmaterial
Örtlich behördliche Vorschriften beachten.
Behälter vollständig entleeren.
Nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
14. Angaben zum Transport
Allgemeine Angaben
UN-Nummer: n.a.
Straßen / Schienentransport (GGVSE/ADR/RID)
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Transportgefahrenklassen: n.a.
Verpackungsgruppe: n.a.
Klassifizierungscode: n.a.
LQ (ADR 2011): n.a.
LQ (ADR 2009): n.a.
Umweltgefahren: nicht zutreffend
Tunnelbeschränkungscode:
Beförderung mit Seeschiffen (GGVSee/IMDG-Code)
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Transportgefahrenklassen: n.a.
Verpackungsgruppe: n.a.
Meeresschadstoff (Marine Pollutant): n.a.
Umweltgefahren: nicht zutreffend
Beförderung mit Flugzeugen (IATA)
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Transportgefahrenklassen: n.a.
Verpackungsgruppe: n.a.
Umweltgefahren: Nicht zutreffend