User manual
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Transportschutz entfernen
Das Gerät sowie Teile der Innenausstattung sind für den Transport
geschützt.
• Alle Klebebänder sowie Polsterteile aus dem Geräteinnenraum entfernen.
Entsorgung
Information zur Geräteverpackung
Alle verwendeten Werkstoffe sind umweltverträglich! Sie können gefahrlos
deponiert oder in der Müllverbrennungsanlage verbrannt werden!
Zu den Werkstoffen: Die Kunststoffe können auch wiederverwertet werden
und sind folgendermaßen gekennzeichnet:
>PE< für Polyäthylen, z. B. bei der äußeren Hülle und den Beuteln im Innern.
>PS< für geschäumtes Polystyrol, z. B. bei den Polsterteilen, grundsätzlich
FCKW-frei.
Die Kartonteile werden aus Altpapier hergestellt und sollten auch wie-der
zur Altpapiersammlung gegeben werden.
Entsorgung von Altgeräten
Aus Umweltschutzgründen müssen Kältegeräte fachgerecht entsorgt wer-
den. Dies gilt für Ihr bisheriges Gerät und - nachdem es eines Tages ausge-
dient hat - auch für Ihr neues Gerät.
Warnung! Ausgediente Altgeräte bitte vor der Entsorgung unbrauchbar
machen. Netzstecker ziehen, Netzkabel durchtrennen, eventuell vorhande-
ne Schnapp- oder Riegelschlösser entfernen oder zerstören. Dadurch
verhindern Sie, daß sich spielende Kinder im Gerät einsperren (Erstickung-
sgefahr!) oder in andere lebensgefährliche Situationen geraten.
Entsorgungshinweise:
• Das Gerät darf nicht mit dem Haus- oder Sperrmüll entsorgt werden.
• Der Kältemittelkreislauf, insbesondere der Wärmetauscher an der Gerä-
terückseite, darf nicht beschädigt werden.
• Auskunft über Abholtermine oder Sammelplätze erhalten Sie bei der örtli-
chen Stadtreinigung oder der Gemeindeverwaltung.
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Die Kundendienst-Techniker sind beauftragt, den Rechnungsbetrag zu kas-
sieren. Die Auslieferung von in der Werkstatt reparierten Geräten kann
gegen Nachnahme erfolgen.
2. Reparatur-Gewährleistung
AEG leistet für die einwandfreie Ausführung der Reparaturarbeiten und die
Mangelfreiheit der Ersatzteile 6 Monate Gewähr. Ist der innerhalb der
Gewährleistungsfrist beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursa-
che zurückzuführen als der bei der ursprünglichen Reparatur behobene
Fehler, so besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
3. Aufbewahrung, Verwertung
AEG steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfan-
drecht an den aufgrund des Auftrags in den Besitz von AEG gelangten Gerä-
ten zu. Wird ein Gerät nicht spätestens 3 Monate nach schriftlicher Auffor-
derung abgeholt und die Vergütung bezahlt oder die Annahme einer Post-
nachnahmesendung verweigert, so entfällt die Verpflichtung zur weiteren
Aufbewahrung und eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Beschädi-
gung und Untergang. Nach Ablauf der Frist ist AEG berechtigt, das Gerät
zum Verkehrswert zu veräußern, wobei AEG den Verkauf 1 Monat zuvor
ankündigt. Ein etwaiger Mehrerlös wird dem Auftraggeber erstattet.
4. Datenspeicherung
AEG erfaßt und speichert die zum Geschäftsverkehr notwendigen auftrag-
sbezogenen Daten der Auftraggeber.
AEG Hausgeräte GmbH
Kundendienst
Stand: Oktober 1994
Bestimmungen, Normen, Richtlinien
Das Kältegerät ist für den Haushalt bestimmt und wurde unter Beachtung
der für diese Geräte geltenden Normen hergestellt.
Bei der Fertigung wurden insbesondere die nach dem Gerätesicherheitsgesetz
(GSG), der Unfallverhütungsvorschrift für Kälteanlagen (VBG 20) und den
Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) notwendigen
Maßnahmen getroffen. Der Kältekreislauf wurde auf Dichtheit geprüft.
Dieses Gerät entspricht den folgenden EG-Richtlinien:
– 73/23/EWG vom 19.2.1973 - Niederspannungsrichtlinie
– 89/336/EWG vom 3.5.1989 (einschließlich Änderungsrichtlinie
92/31/EWG) - EMV-Richtlinie










