User manual
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Reparaturbedingungen
Für sämtliche dem Kundendienst von AEG Hausgeräte (nachfolgend AEG genannt) erteil-
ten Reparaturaufträge gelten die folgenden Bedingungen. Für Reparaturen im Rahmen
der Garantie finden die Garantiebedingungen von AEG Anwendung, die jedem Gerät bei-
liegen.
1. Reparatur-Ausführung
1.1. Bei Großgeräten (z. B. Waschvollautomaten, Geschirrspüler) erfolgen die
Reparaturarbeiten am Aufstellungsort, wenn nicht die fachgerechte Reparatur nur
in der Werkstatt vorgenommen werden kann. Es ist der Zugriff auf das Gerät so zu
ermöglichen, daß eine fachgerechte Reparatur oder gegebenenfalls Abholung vorge-
nommen werden kann. Wird dem Auftraggeber für eine Reparatur am
Aufstellungsort neben dem Tag der Reparatur auch der Zeitpunkt des
Reparaturbeginns genannt, so kann sich dieser in Ausnahmefällen wegen der
Besonderheiten des Außendienstes und der Schwierigkeiten der
Vorausbestimmungen von Reparatur- und Wegezeiten ändern.
1.2. Kleingeräte werden nicht beim Kunden repariert.
1.3. Stellt sich nach Beginn der Reparatur heraus, daß die voraussichtlichen
Reparaturkosten nicht in einem wirtschaftlichen vertretbaren Verhältnis zum derzei-
tigen Wert des Gerätes stehen, werden die Arbeiten unterbrochen und dem Kunden
die voraussichtlichen Reparaturkosten zur Genehmigung mitgeteilt. Zeigen sich bei
der Reparatur Mängel, deren Beseitigung über den eigentlichen Reparaturumfang
hinausgehen, wird AEG dem Auftraggeber die geschätzten Mehrkosten mitteilen
oder einen Kostenanschlag vornehmen. Eine Erweiterung des Reparaturumfanges
bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Hat AEG einen Kostenanschlag erstellt,
ist AEG zu einer Überschreitung bis ca. 10 % berechtigt.
1.4. Die Abrechnung der Arbeitszeit des Kundendienst-Technikers erfolgt nach
Arbeitswerten. Ein Arbeitswert entspricht einer Arbeitszeit von 5 Minuten. In den
pro Auftrag abgerechneten Werten sind 2 Arbeitswerte für die Arbeitsvorbereitung
enthalten.
Die Anfahrtskosten setzen sich aus anteiliger Wegezeit und einer
Kraftfahrzeugpauschale zusammen.
1.5. Die Reparaturkosten sind in bar sofort an den Kundendienst-Techniker von AEG oder
bei Abholung zu entrichten. Die Kundendienst-Techniker sind beauftragt, den
Rechnungsbetrag zu kassieren.
Die Auslieferung von in der Werkstatt reparierten Geräten kann gegen Nachnahme
erfolgen.
2. Reparatur-Gewährleistung
AEG leistet für die einwandfreie Ausführung der Reparaturarbeiten und die
Mangelfreiheit der Ersatzteile 6 Monate Gewähr. Ist der innerhalb der
Gewährleistungsfrist beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache
zurückzuführen als der bei der ursprünglichen Reparatur behobene Fehler, so
besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
3. Aufbewahrung, Verwertung
AEG steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an
den aufgrund des Auftrags in den Besitz von AEG gelangten Geräten zu. Wird ein
Gerät nicht spätestens 3 Monate nach schriftlicher Aufforderung abgeholt und die
Vergütung bezahlt oder die Annahme einer Postnachnahmesendung verweigert, so
entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und eine Haftung für leichte










