User manual
Installationsanweisung
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Bögen
möglichst große Rohrdurchmesser, grundsätzlich mindestens
ø150mm
Bei Nichtbeachtung dieser Grundsätze muß mit drastischen Lei-
stungsverlusten und erhöhten Betriebsgeräuschen gerechnet werden.
Zuluftöffnung
Es ist für eine ausreichende Zuluftöffnung in etwa der Größe der
Abluftöffnung zu sorgen.
Betrieb von Dunstabzugshaube und kamingebundenen Geräten in
einem Raum
Aufgrund von Länder-Bauvorschriften unterliegt der gemeinsame
Betrieb von Dunstabzugshauben und kamingebundenen Feuerungs-
stätten wie Kohle- oder Ölöfen und Gas-Thermen im selben Raum
bestimmten Einschränkungen.
Die Feuerstätten-Verordnung läßt in solchen Räumen nur einen
Unterdruck von höchstens 4 Pa zu.
Der gemeinsame gefahrlose Betrieb von kamingebundenen Geräten
und Dunstabzugshauben ist nur gewährleistet, wenn Raum und/oder
Wohnung (Raum-Luftverbund) durch eine geeignete Zuluftöffnung
von ca. 500-600 cm
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von außen belüftet sind und dadurch bei lau-
fender Dunstabzugshaube ein Unterdruck vermieden wird.
Im Zweifelsfalle Rat und Zustimmung des zuständigen Bezirks-
Schornsteinfegermeisters oder der örtlichen Baubehörde einholen.
Da in Räumen ohne Feuerungsstätte die Regel gilt: Zuluftöffnung so
groß wie Abluftöffnung, kann durch eine größere Öffnung von 500-
600 cm
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der Wirkungsgrad der Ablufteinrichtung beeinträchtigt wer-
den.