Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Verordnung 2015/830 Seite 2 von 5
Ausstellungsdatum: 22.02.2017 Ersatz für das Datenblatt von: ---
"*" Änderungen gegenüber Vorläufer,
n.a. = nicht anwendbar, n.v. = nicht verfügbar
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.1
Nach Einatmen:
Nach Einatmen der Brandgase oder Zersetzungsprodukte im Unglücksfall an die frische Luft gehen.
4.1.2
Nach Hautkontakt:
Mit viel Wasser abwaschen.
4.1.3
Nach Augenkontakt:
Nach Augenkontakt, Kontaktlinsen entfernen. Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen,
auch unter den Augenlidern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
4.1.4
Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen. Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine bekannt.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
5.1.1
Geeignete Löschmittel:
Trockenlöschmittel, CO
2
, Sprühwasser oder "Alkohol"-Schaum verwenden.
5.1.2
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Keine.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall kann freigesetzt werden: Gefährliche Zersetzungsprodukte wegen unvollständiger Verbrennung.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
5.3.1
Besondere Schutzausrüstung:
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät anlegen. Dicht schließender Chemieschutzanzug.
5.3.2
Zusätzliche Hinweise:
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen
Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Siehe Kapitel 8.2.2. Verunreinigte Flächen werden äußerst rutschig.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Gewässer nicht verunreinigen. Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht eingedämmt werden
können, sollen die lokalen Behörden benachrichtigt werden.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit inertem Aufsaugmittel aufnehmen. Aufkehren und in geeignete Behälter zur Entsorgung geben.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Keine.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.1.1
Hinweise zum sicheren Umgang:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
7.1.2
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.2.1
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren.
7.2.2
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit starken Oxidationsmitteln aufbewahren.
7.2.3
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Für angemessene Lüftung sorgen.
7.3
Spezifische Endanwendungen
n.v.