Operation Manual

Nach oben
Nach oben
6. (Optional) Wiederholen Sie Punkt 4, um die Suche weiter einzuschränken.
Abkürzungen und Akronyme definieren
HTML bietet Tags, mit denen Sie Abkürzungen und Akronyme für Suchmaschinen, Rechtschreibprüfprogramme, Übersetzungsprogramme oder
Sprach-Synthesizer auf Ihrer Seite definieren können. Sie könnten beispielsweise festlegen, dass auf Ihrer Seite die Abkürzung MB für
Maschinenbau steht bzw. das Akronym WHO für die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization).
1. Wählen Sie die Abkürzung oder das Akronym im Text auf Ihrer Seite.
2. Wählen Sie „Einfügen“ > „HTML“ > „Textobjekte“ > „Abkürzung“ bzw. „Einfügen“ > „HTML“ > „Textobjekte“ > „Akronym“.
3. Geben Sie den vollständigen Text des Akronyms bzw. der Abkürzung ein.
4. Geben Sie die Sprache ein, wobei „en“ für Englisch, „de“ für Deutsch oder „it“ für Italienisch steht.
Voreinstellungen für das Kopieren und Einfügen festlegen
Wenn Sie mit „Bearbeiten“ > „Einfügen“ Text aus anderen Anwendungen einfügen, können Sie spezielle Voreinstellungen für das Einfügen als
Standardoptionen festlegen. Wenn Sie Text beispielsweise immer als reinen Text oder Text mit einfacher Formatierung einfügen möchten, können
Sie die entsprechende Standardoption in der Kategorie „Kopieren/Einfügen“ des Dialogfelds „Voreinstellungen“ festlegen.
Hinweis: Zum Einfügen von Text in ein Dreamweaver-Dokument können Sie entweder den Befehl „Einfügen“ oder den Befehl „Inhalte einfügen“
verwenden. Mit dem Befehl „Inhalte einfügen“ können Sie für das Format von eingefügtem Text genauer definieren. Wenn Sie beispielsweise Text
aus einem formatierten Word-Dokument in das Dreamweaver-Dokument einfügen, jedoch alle Formatierungen entfernen möchten, damit Sie auf
den eingefügten Text ein eigenes CSS-Stylesheet anwenden können, können Sie den Text in Word auswählen, ihn in die Zwischenablage
kopieren und mit dem Befehl „Inhalte einfügen“ die Option auswählen, mit der nur Text eingefügt wird.
Hinweis: In der Kategorie „Kopieren/Einfügen“ des Dialogfelds „Voreinstellungen“ festgelegte Voreinstellungen gelten nur für Material, das Sie in
der Entwurfsansicht einfügen.
1. Wählen Sie „Bearbeiten“ > „Voreinstellungen“ (Windows) bzw. „Dreamweaver“ > „Voreinstellungen“ (Macintosh).
2. Klicken Sie auf die Kategorie „Kopieren/Einfügen“.
3. Legen Sie die folgenden Optionen wie gewünscht fest und klicken Sie auf „OK“:
Nur Text Ermöglicht das Einfügen von unformatiertem Text. Wenn der Originaltext formatiert ist, werden alle Formatierungen einschließlich
der Zeilenumbrüche und Absätze entfernt.
Text mit Struktur Ermöglicht das Einfügen von Text unter Beibehaltung seiner Struktur. Einfache Formatierungen gehen jedoch verloren.
Sie können z. B. Text einfügen und die Struktur von Absätzen, Listen und Tabellen beibehalten, ohne Fett-, Kursiv- oder sonstige
Formatierungen beizubehalten.
Text mit Struktur und einfacher Formatierung Ermöglicht das Einfügen von strukturiertem und einfachem mit HTML formatiertem Text
(z. B. Absätze und Tabellen sowie Text, der mit dem b-, i-, u-, strong-, em-, hr-, abbr- oder acronym-Tag formatiert wurde).
Text mit Struktur und vollständiger Formatierung Ermöglicht das Einfügen von Text unter Beibehaltung der vollständigen Struktur, der
HTML-Formatierung und der CSS-Stile.
Hinweis: Bei der Option zum Einfügen der vollständigen Formatierung bleiben allerdings keine CSS-Stile erhalten, die aus einem externen
Stylesheet stammen. Ferner bleiben Stile nicht erhalten, wenn die Anwendung, aus der die Stile stammen, Stile beim Einfügen in die
Zwischenablage nicht erhält.
Zeilenumbrüche beibehalten Ermöglicht die Beibehaltung von Zeilenumbrüchen im eingefügten Text. Diese Option ist deaktiviert, wenn Sie
„Nur Text“ ausgewählt haben.
Abstand der Word-Absätze optimieren Wählen Sie diese Option aus, wenn Sie „Text mit Struktur“ oder „Text mit Struktur und einfacher
Formatierung“ aktiviert haben und beim Einfügen von Text zusätzliche Abstände zwischen Absätzen vermeiden möchten.
Verwandte Hilfethemen
Festlegen von CSS-Eigenschaften
Rechtliche Hinweise | Online-Datenschutzrichtlinie
376