Operation Manual

Benutzerhandbuch Acronis Disk Director Suite Betriebssystem-Besonderheiten
Copyright © Acronis, 2000-2005 121
Es ist möglich mehrere verschiedene Windows NT/2000/XP über ei-
nen Loader zu booten.
Systemdateien
Die Liste der Systemdateien von Windows NT/2000/XP umfaßt:
NTLDR (zwingend erforderlich);
BOOTFONT.BIN (zwingend für alle Versionen, die ihre eigene
Schrift verwenden);
NTDETECT.COM (zwingend);
NTBOOTDD.SYS (zwingend nur in dem Fall, wenn die Systemord-
nerpartition über die normale Festplattenzugriffsmethode des BI-
OS nicht erreichbar ist).
Konfigurationsdateien
Als einzige Konfigurationsdateie ist die BOOT.INI zwingend erforder-
lich.
Systemverzeichnisse
Die Hauptbestandteile von Windows NT/2000/XP befinden sich in
folgenden Verzeichnissen:
System – Die Bezeichnung ist standardmäßig «WINNT» kann a-
ber während der Installation geändert werden.
Anwendungsverzeichnis – Der Name lautet in der englischen
und in den meisten westlichen Windows-Versionen normalerweise
«Program Files» oder «Programme». In östlichen Windows-
Versionen hat dieses Verzeichnis andere Bezeichnungen.
Persönliche Dokumente und Einstellungen – Dieser Ordner
heißt in der englischen und in den meisten westlichen Windows-
Versionen «Documents and Settings» oder «Dokumente und Ein-
stellungen».
Da es unmöglich ist, die Bezeichnung des Anwendungsverzeichnis-
ses zu ändern, bietet Acronis OS Selector spezielle Möglichkeiten zur
Einrichtung mehrerer Betriebssysteme mit gleichnamigen Verzeich-
nissen auf einer FAT-Partition. Die o.g. Verzeichnisse werden als
Systemverzeichnisse bezeichnet und in den Systemordner von
Acronis OS Selector ausgeblendet. Acronis OS Selector verschiebt
die Systemverzeichnisse nur dann an ihren ursprünglichen Platz (im
Stammverzeichnis), wenn das Betriebssystem gebootet wird.
Die obengenannten Ordner werden automatisch in die Systemver-
zeichnisliste aufgenommen wenn ein Betriebssystem erkannt wurde.
Sie können diese Liste manuell ändern, indem Sie vom Bootmenü
aus das Setup starten und die Eigenschaften der jeweiligen Be-