Operation Manual
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12. Rückstellen eines Alarms
Hat Ihre Alarmanlage einen Alarm ausgelöst (gleich ob lokal, extern oder still),
so muss dieser zunächst bestätigt und anschließend zurückgestellt werden.
Zum Bestätigen des Alarms genügt es die Anlage zu deaktivieren. Folgen Sie
dabei den Hinweisen im Abschnitt 10.
Wurde der Alarm bestätigt werden die Sirenen der Anlage, des/der
Infomodule und der Außensirene, sowie die Relais des Universalmoduls
deaktiviert.
Die Anlage quittiert die Alarmbestätigung mit einer akustischen Meldung.
Diese lautet:
„Achtung! Ein Alarm wurde ausgelöst. Rückstellung ist
notwendig.“
Zugleich wird in der grafischen Anzeige der Anlage der Alarmgrund angezeigt.
Sie erhalten zum Beispiel folgende grafische Anzeige:
Hinweis: Die grafische Anzeige verschwindet nach 3 Minuten.
Eine erneute Aktivierung der Anlage oder des Teilbereichs (auch intern) kann
erst erfolgen, wenn der Alarm zurückgestellt wurde (Eine Ausnahme ist die
automatische Aktivierung der Anlage).
Das Rückstellen des Alarms kann nur an der Anlage direkt erfolgen. Ein
Rückstellen des Alarms kann nicht über Fernbedienung, Funkzylinder
oder Funkbedienteil durchgeführt werden.
Ist die grafische Anzeige bereits wieder verschwunden, drücken Sie die
Kontrolltaste
unterhalb der Anzeige des Ausrufezeichens ( ). Sie
werden aufgefordert Ihren Benutzercode einzugeben. Wurde der
Benutzercode eingegeben erhalten Sie eine akustische Meldung. Diese
lautet:
„Achtung! Ein Alarm wurde ausgelöst. Rückstellung ist
notwendig.“
Nach der erfolgreichen Eingabe des Benutzercodes oder unmittelbar nach
dem Bestätigen des Alarms erhalten Sie folgende grafische Anzeige:
Zum Rückstellen des Alarms drücken Sie die Kontrolltaste
unterhalb
der Anzeige Rückstellen.
Ist die Alarmursache beseitigt, kann die Anlage die Rückstellung durchführen.
Die Anlage quittiert das erfolgreiche Rückstellen des Alarms mit einer
akustischen Meldung. Diese lautet:
„Die Alarmanlage hat die Rückstellung durchgeführt“.
Das Ausrufezeichen (
) in der Anzeige verschwindet.
Ist die Alarmursache nicht beseitigt (z.B.: Sabotagekontakt des Melders ist
immer noch offen, technische Zone noch ausgelöst) kann die Anlage keine
Rückstellung durchführen. Sie erhalten keine akustische Quittierung der
Rückstellung. Das Ausrufezeichen (
) in der Anzeige verschwindet nicht
und eine Aktivierung der Anlage ist nicht möglich. Beseitigen Sie zunächst die
Alarmursache und führen Sie anschließend eine Rückstellung des Alarms
erneut durch.
Haben Sie den Alarm zurückgestellt und wurde die Alarmrückstellung durch
die Anlage akustisch bestätigt sollte das Ausrufezeichen (
) in der
Anzeige verschwinden. Ist dies nicht der Fall, liegt eine Störung vor. Lesen
Sie dazu den Abschnitt 19.










