Safety Data Sheet

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname: Duftstein für Abfluss Fee
Produktnr.: 00001 Erstelldatum: 20.06.2016
Version: 2DE Seite 4 von 11 Änderungsdatum: 25.07.2016
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Löschpulver, Schaum oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder
alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Nicht anwendbar
.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Das Einatmen von Brandgasen kann ernste Gesundheitsschäden verursachen.
Bei unvollständiger Verbrennung kann Kohlenmonoxid entstehen.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung:
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemgeräte mit
Vollem Gesichtsschutz tragen, die im Überdruckmodus betrieben werden.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen beachten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen.
Verschüttetes Material zurück in die Behälter füllen. Eine spätere Verwendung ist möglich.
Mit Wasser nachreinigen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
Kantaktinformationen im Notfall siehe Abschnitt 1.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:
Schutzmassnahmen zur sicheren Handhabung:
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen
die Hände waschen.
Hinweis zum Brand- und Explosionsschutz:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Maßnahmen zur Verhinderung von Aerosol- und Staubbildung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.