Safety Data Sheet Article 23773655
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname:
ABBEIZER 2545
Bearbeitungsdatum :
27.10.2015
Version (Überarbeitung) :
12.0.0 (11.0.1)
Druckdatum :
27.10.2015
Seite : 5 / 14
( DE / D )
Elektrische Einrichtungen müssen den Normen entsprechend explosionsgeschützt sein. Böden müssen elektrisch leitfähig
sein. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu verhindern. Behälter nicht
mit Druck leeren, kein Druckbehälter! Rauchen verboten. Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt. Nicht im Pausen-
oder Aufenthaltsraum lagern. Nur im Originalgebinde oder in vom Hersteller empfohlenen Gebinden aufbewahren. Für
Kinder unzugänglich aufbewahren.
P-Satz 233: Behälter dicht verschlossen halten. Kühl an einem gut belüfteten Ort aufgewahren.
Zusammenlagerungshinweise
Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxydationsmitteln fernhalten. Nicht zusammen mit Lebens
-
und
Futtermitteln lagern.
Lagerklasse (TRGS 510) :
10
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern. Lagerung zwischen 5 und 35°C an einem trockenen und gut
belüfteten Ort.
7.3
Spezifische Endanwendungen
Abbeizer zum Entfernen von alten Lack
-
und Dispersionsfarbanstrichen sowie Plastiken und organisch gebundenen Putzen
auf mineralischen Untergründen, Metall und massivem Holz.
Branchenlösungen
Giscode :
Produkt
-
Code gemäß GISBAU (Gefahrstoff
-
Informationssystem der deutschen Berufsgenossenschaften der
Bauwirtschaft) für Farben und Lacke (GISCODE): M-AB10.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
REAKTIONSMASSE AUS DIMETHYLADIPAT, DIMETHYLGLUTARAT,
DIMETHYLSUCCINAT
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
TRGS 900 ( D )
Grenzwert :
1,2 ppm
/
8 mg/m
3
Spitzenbegrenzung :
2(I)
Version :
KOHLENWASSERSTOFFE, C10
-
C13, N
-
ALKANE, ISOALKANE, CYCLENE,
<
2% AROMATEN ; CAS
-
Nr. : 64742
-
48
-
9
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
TRGS 900 ( D )
Parameter :
Gruppengrenzwert für die Berechnung des Arbeitsplatzgrenzwert für
Kohlenwasserstoffgemische (siehe Nummer 2.9 der TRGS 900).
Grenzwert :
600 mg/kg
Version :
2
-
(2
-
ETHOXYETHOXY)ETHANOL ; CAS
-
Nr. : 111
-
90
-
0
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
TRGS 900 ( D )
Grenzwert :
6 ppm
/
35 mg/m
3
Spitzenbegrenzung :
2(I)
Bemerkung :
Y
Version :
02.04.2014
2
-
(2
-
BUTOXYETHOXY)ETHANOL ; CAS
-
Nr. : 112
-
34
-
5
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
TRGS 900 ( D )
Grenzwert :
10 ppm
/
67 mg/m
3
Spitzenbegrenzung :
1,5(I)
Bemerkung :
Y
Version :
02.04.2014
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
STEL ( EC )
Grenzwert :
15 ppm
/
101,2 mg/m
3
Version :
07.02.2006
Grenzwerttyp (Herkunftsland) :
TWA ( EC )
Grenzwert :
10 ppm
/
67,5 mg/m
3