Safety Data Sheet Article 23773655
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname:
ABBEIZER 2545
Bearbeitungsdatum :
27.10.2015
Version (Überarbeitung) :
12.0.0 (11.0.1)
Druckdatum :
27.10.2015
Seite : 12 / 14
( DE / D )
Abfallschlüssel
-
Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis
-
Verordnung
-
AVV):
07 03 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen. Abfallschlüssel-Nr. gemäß der
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV):
08 01 17* Abfälle aus der Farb- und Lackentfernung, die organische Lösemittel und andere gefährliche Stoffe enthalten.
Die Abfallschlüssel-Nummer ist gültig für Abbeizreste.
Abfallschlüssel
Verpackung
Abfallschlüssel
-
Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis
-
Verordnung
-
AVV):
15 01 10* Verpackungen, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
Abfallbehandlungslösungen
Sachgerechte Entsorgung / Produkt
Inhalt/Behälter gemäß den örtichen behördlichen Verschriften einem zugelassenen Entsorger oder einer kommunalen
Sammelstelle zuführen. Gebinde mit Resten bei der Sammelstelle für Altlacke/Altfarben abgeben. Darf nicht zusammen
mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Sachgerechte Entsorgung / Verpackung
Kontaminierte Verpackungen sind restzuentleeren. Sie können dann nach entsprechender Reinigung dem Recycling
zugeführt werden. Ungereinigte Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3
Transportgefahrenklassen
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4
Verpackungsgruppe
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.5
Umweltgefahren
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Keine
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und
gemäß IBC-Code
Nicht relevant, da keine Beförderung des Produktes in Lieferform als Massengut gemäß den Vorgaben der Internationalen
Seeschifffahrts-Organisation (IMO).
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU
-
Vorschriften
Sonstige EU
-
Vorschriften
Angaben zur Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer
Verbindungen (VOC-RL)
Das Produkt unterliegt nicht der EU
-
Richtlinie 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer
Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken.
Dieses Produkt enthält max. 910 g/l VOC.
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse (WGK)
Klasse : 2 (Wassergefährdend)
Einstufung gemäß VwVwS