Datasheet

Produktname: Hochleistungs-Lithium-Ionenzelle auf Phosphatbasis
Version vom: 23 September 2010
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SICHERHEITSDATENBLATT
Nach EG-Verordnung Nr. 1907/2006
SF000012_07
Entsorgungsverfahren:
Zellerecycling wird empfohlen. NICHT in die Kanalisation, ins Erdreich oder in Gewässer gelangen
lassen. Material lagern und gemäß Angaben in Abschnitt 7, „Handhabung und Lagerung“, entsorgen.
USA:
Unter Einhaltung der kommunalen, bundesstaatlichen und staatlichen Vorschriften und
Bestimmungen entsorgen.
Kanada:
Unter Einhaltung der kommunalen, provinzeigenen und bundesstaatlichen Vorschriften und
Bestimmungen entsorgen.
EU:
Abfälle sind unter Befolgung der relevanten EG-Richtlinien sowie aller nationalen, regionalen und
kommunalen Umweltschutzbestimmungen zu entsorgen. Bei Entsorgung innerhalb der EU sind die
Bestimmungen des Europäischen Abfallkatalogs (EAK) anzuwenden.
Abschnitt 14: Angaben zum Transport:
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Die Lithium-Ionenzellen und -batterien von A123Systems wurden so konstruiert, dass sie alle anwendbaren industriellen
und gesetzlichen Normen erfüllen, einschließlich der UN-Richtlinien für den Gefahrguttransport, der IATA-Vorschriften für
Gefahrgut und der entsprechenden Vorschriften des US-Verkehrsministeriums für den sicheren Transport von Lithium-
Ionenzellen und den internationalen Seerechtsbestimmungen für Gefahrgut. Alle in Abschnitt 1 aufgeführten Zellen haben
die vom UN-Handbuch für Tests und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3, geforderten Tests nach den vorstehend
aufgeführten Richtlinien bestanden.
In den Vereinigten Staaten ist der Transport von Lithium-Ionenzellen und - batterien von den US-Gefahrgutvorschriften
(Hazardous Materials Regulations - HMR) generell als Klasse 9, UN 3090, Verpackungsgruppe II klassifiziert. Die
Anforderungen an Verpackung, Markierung und Dokumentation sind in 49 CFR, Abschnitt 173.185, der US-HMR definiert.
Ausnahmeregelungen gelten für Zellen mit weniger als 5 AH Nennleistung. Dazu gehören die nachstehend aufgeführten
Zellen aus Abschnitt 1.
ANR26650M1A, APR18650M1A, APR18650M1HDA, AHR32113-Ultra-A, AHR32113-Ultra-B, AHR18700-M1-ULTRA-
F1, AHR26700-M1-ULTRA-F1
Ausnahmen gelten für Akkus, deren gekoppelte Zellen zusammengenommen eine Nennleistung von weniger als 26,7 AH
aufweisen. Dazu gehört jedes Produkt, das weniger als die folgende Anzahl der in Abschnitt 1 aufgeführten gekoppelten
Zellen aufweist:
24 APR18650M1A oder APR18650M1HDA
11 ANR26650M1A
6 AHR32113-Ultra-A oder AHR32113-Ultra-B
38 AHR18700-M1-ULTRA-F1
19 AHR26700-M1-ULTRA-F1
Die ausgenommenen Zellen und Akkus können in den USA ohne die für Klasse 9 vorgeschriebene Verpackung und
Markierung transportiert werden, müssen jedoch andere Anforderungen, wie sie in den Sonderregelungen 188 und 189 in
49 CFR Abschnitt 173.185 der US-Gefahrgutvorschriften festgelegt sind, erfüllen.
Für den internationalen Transport werden Lithium-Ionen Zellen und -batterien von der internationalen Zivilluftfahrt-
Organisation (International Civil Aviation Organization - ICAO) und den Vorschriften der internationalen Seeschifffahrts-
Organisation (International Maritime Dangerous Goods - IMDG) generell als Klasse 9, UN 3480, Verpackungsgruppe II
klassifiziert. Die Anforderungen an Verpackung, Markierung und Dokumentierung sind in den Gefahrgutvorschriften
(Dangerous Goods Regulations - DGR) der internationalen Flug-Transport-Vereinigung (International Air Transport
Association - IATA) in den Verpackungsvorschriften 965 und in der Verpackungsvorschrift P903 des IMDG-Codes definiert.