Datasheet

Produktname: Hochleistungs-Lithium-Ionenzelle auf Phosphatbasis
Version vom: 23 September 2010
Seite 6 von 9
SICHERHEITSDATENBLATT
Nach EG-Verordnung Nr. 1907/2006
SF000012_07
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Dieses Material kann bei Verbrennung oder Kontakt mit Feuer toxische Dämpfe
freisetzen. Durch Beschädigung der Ummantelung können gefährliche Dämpfe
freigesetzt werden, die unter anderem extrem gefährlichen HF (Flusssäure) enthalten.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen:
Keine Angaben
Abschnitt 11: Angaben zur Toxikologie
Akute Toxizität:
Für dieses Produkt liegen keine Daten über akute orale, dermale und Inhalationstoxizität
vor.
Reizwirkung:
Gefahr einer Reizwirkung besteht nur, wenn die Zelle mechanisch, thermisch oder
elektrisch so missbraucht wird, dass die Ummantelung beschädigt wird. In einem solchen
Fall kann es zu Reizungen der Haut, der Augen und der Atemwege kommen.
Ätzwirkung:
Nicht zutreffend
Sensibilisierung:
Keine Angaben
Neurologische Wirkungen:
Nicht zutreffend
Genetische Wirkungen
Nicht zutreffend
Auswirkung auf die Fortpflanzung
Nicht zutreffend
Auswirkung auf die Entwicklung
Nicht zutreffend
Zielorgan-Toxizität
Nicht zutreffend
Karzinogenität:
Werden normale Sicherheitsvorkehrungen bei der Handhabung dieses Produkts eingesetzt,
wird der Anwender keinen Substanzen ausgesetzt, die von der IARC (Internationale
Krebsforschungsbehörde), der ACGIH (American Conference of Governmental Industrial
Hygienists), OSHA oder dem NTP (National Toxicology Program) als krebserregend für
Menschen geführt werden.
Abschnitt 12: Angaben zur Ökologie
Ökotoxizität:
Keine Angaben
Mobilität:
Keine Angaben
Persistenz und Abbaubarkeit:
Nicht unmittelbar biologisch abbaubar
Bioakkumulationspotential:
Keine Angaben
Sonstige unerwünschte Wirkungen:
Unbeschädigte Zellen werden bei Ausgabe in die Umwelt langsam abgebaut und
können schädliche oder toxische Substanzen freisetzen. Die Zellen müssen laut
örtlichen Vorschriften entsorgt oder recycelt werden und dürfen weder im Wasser
noch auf dem Land freigesetzt oder weggeworfen werden
Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung