Operation Manual

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2.2.2 Gasanschluß
Die gasseitige Installation darf nur durch
einen anerkannten Installateur und
gemäß den allgemein geltenden
Vorschriften der Gas-, Strom- und
Wasserversorgungsunternehmen
erfolgen.
2.2.3 Rauchgasableitung
An der Rauchgasableitung dürfen keine
Veränderungen vorgenommen und/oder
Ummantelungen angebracht werden.
Das gegen Korrosion geschützte
Ableitungsrohr muß auf jeden Fall den
gleichen Durchmesser haben wie der
Zugunterbrecher. Direkt auf dem
Zugunterbrecher muß vertikal ein
Ableitungsrohr angebracht sein. Dieses
muß eine Länge von mindestens 50 cm
haben. Wenn man anschließend einen
horizontalen Ableitungsrohrteil
anbringen will, muß dieser mit einem
Gefälle von mindestens 6 cm pro Meter
dem Schornstein zugeführt werden.
Außerdem muß das
Ableitungsverbindungsrohr zwischen
Zugunterbrecher und Schornsteinkanal
möglichst kurz sein.
2.2.4 Rauchabzugsüberwachung
Die Abzugshaube wurde ab Fabrik
bereits mit einem Temperaturfühler
ausgestattet, um zurückströmende
Rauchgase anzuzeigen. Der Fühler für
die Rauchabzugsüberwachung muss
ständig auf der Abzugshaube montiert
sein.
Schließen Sie die Schiebeanschlüsse
der Rauchabzugsüberwachung am
Thermoelement an (siehe Abbildung 5)
und montieren Sie den Kopf der
Rauchabzugsüberwachung in der
Halterung (siehe Abbildung 5). Die
Abzugshaube muss in ihrer normalen
Position angebracht werden, und zwar
mit dem Temperaturfühler auf der
Vorderseite des Kessels. Führen Sie die
Verkabelung des Temperaturfühlers
durch die Kabelführung.
Anmerkung
Die Schrauben, mit denen die
Rauchabzugsüberwachung in der
Halterung montiert wird, befinden sich
bereits in der Halterung.
Wichtig
Die Kapillarleitung des T.R.S. darf keine
scharfen Knicke aufweisen, weil dies
zur Beschädigung und damit zum nicht
ordnungsgemäßen Funktionieren des
Boilers führen kann.
Die T.R.S. darf nie abgeschaltet
werden. Rückschlag von Rauchgasen
kann zu Vergiftung führen.
Abbildung 5 - Montage der
Rauchabzugsüberwachung
IMD 0422
IMD 0422