Data Sheet
3M Deutschland GmbH
Personal Safety Division – Arbeitsschutz
Carl-Schurz-Straße 1
41453 Neuss
Telefon (02131)142604
Telefax (02131)143200
E-Mail: arbeitsschutz.de@mmm.com
Internet: www.3Marbeitsschutz.de
Technische Produktinformationen
Stand: August 2014
3M
™
Augenschutz
Please recycle. Printed in Germany.
© 3M 2014. All Rights Reserved.
adcwa.de
Normen und Zulassungen
Diese Vollsichtbrillen erfüllen die grundlegenden Sicherheitsan-
forderungen des Anhangs 10 der Europäischen Richtlinie 89/686/
EWG und sind somit CE-gekennzeichnet.
Die Produkte wurden in der Entwicklungsphase von ECS GmbH –
European Certification Service, Hüttfeldstrasse 50, 73430 Aalen,
Deutschland (Prüfstellennummer: 1883) geprüft.
Diese Schutzbrillen sind getestet und CE-geprüft gemäß
EN 166:2001.
Angaben zu den Bestandteilen
Bestandteil Material
Glas Polycarbonat
Bügel Polycarbonat
Bügel Inlay Thermoplastische Elastomere
Bügelstift Rostfreier Stahl
Gesamtgewicht 19 g
Kennzeichnung
Die Produkte entsprechen den Anforderungen der EN 166:2001
und den dazugehörigen Normen und sind entsprechend gekenn-
zeichnet:
Erläuterung der Kennzeichnungen
Klare Scheibe 2C-1.2 3M 1 FT
Gelbe Scheibe 2C-1.2 3M 1 FT
Graue Scheibe 5-3.1 3M 1 FT
Blaue Scheibe 5-3.1 3M 1 FT
I/O Scheibe 5-1.7 3M 1 FT
Rahmen (alle Varianten) 3M EN 166 FT CE
Kennzeichnung Erklärung
2C-1.2
(EN 170:2002)
UV-Schutz mit guter Farberkennung. Dieses Produkt
entspricht den Anforderungen der Norm und bietet
UV-Schutz für den kompletten vorgegebenen
Bereich (210 nm – 365 nm)
5-1.7 und 5-3.1
(EN 172:1994)
(in der jeweils gültigen
Fassung)
Sonnenblendschutz. Dieses Produkt entspricht den
Anforderungen der Norm und bietet UV-Schutz für
den vorgegebenen Bereich (280 nm – 350 nm)
1 Optische Klasse
F Mechanische Festigkeit bei Stoß mit niedriger
Energie (45 m/s)
T Mechanische Festigkeit bei extremen Temperatur-
bedingungen von -5 °C bis +55 °C
Wichtige Hinweise für den Verwender:
Es obliegt dem Verwender, vor Verwendung von Schutzbrillen selbst zu prüfen, ob sie sich, auch im Hinblick auf mögliche anwendungs-
wirksame Einflüsse, für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck eignen. Alle Fragen zur Gewährleistung und Haftung für die Pro-
dukte bestimmen sich nach den jeweiligen kaufvertraglichen Regelungen, sofern nicht gesetzliche Regelungen etwas anderes bestimmen.


