Datasheet

3M(TM) Rostlöser-Spray Scotch(TM) 1633
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13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Siehe Abschnitt 11.1. Information über toxikologische Eigenschaften.
Entsorgung durch (Sonderabfall-) Verbrennung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Eine ordnungsgemäße Entsorgung kann den Einsatz von zusätzlichem Brennstoff erforderlich machen. Die
Einrichtung muß für für den Umgang mit Aerosol-Dosen ausgerüstet sein. Entsorgung durch (Sonderabfall-) Verbrennung in
Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Das Entleeren von Trommeln / Fässern /
Behältern, die für den Transport und die Handhabung gefährlicher Chemikalien verwendet werden (chemische Stoffe /
Mischungen / Zubereitungen, die gemäß den geltenden Vorschriften als gefährlich eingestuft sind) sind als gefährliche
Abfälle zu betrachten, zu lagern, zu entsorgen und zu entsorgen, sofern nichts anderes durch die anwendbaren
Abfallvorschriften festgelegt ist. Konsultieren Sie die zuständigen Behörden, um die verfügbaren Behandlungs- und
Entsorgungseinrichtungen zu ermitteln.
Die Zuordnung der Abfallnummern ist entsprechend der europäischen Verordnung (2000/532/EG) branchen- und
prozessspezifisch vom Abfallerzeuger durchzuführen.
Die angegebenen Abfallcodes sind daher lediglich Empfehlungen von 3M für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes.
(Abfälle mit einem Sternchen (*) versehen, sind gefährliche Abfälle)
Empfohlene Abfallcodes / Abfallnamen:
070604*
Andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
160504*
gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern
Abfallcode / Abfallname (Produktbehälter nach der Verwendung):
150104
Verpackungen aus Metall
Die Entsorgung muss durch einen berechtigten Betrieb zur Sonderabfallentsorgung stattfinden, der Abfallcode muss dabei
angegeben werden. Eine Liste mit den entsprechenden Betrieben finden Sie unter www.veva-online.ch.
ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport
DE-2729-1246-5
ADR/RID: UN1950, Druckgaspackungen, begrenzte Menge, 2.1, (E), ADR Klassifizierungcode 5F.
IMDG-Code: UN1950, AEROSOLS, 2.1, IMDG-Code segregation code: NONE, LIMITED QUANTITY, EMS: FD,SU.
ICAO/IATA: UN1950, AEROSOLS, FLAMMABLE, 2.1.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder
das Gemisch
Karzinogenität
Chemischer Name
CAS-Nr.
Einstufung
Verordnung
2-Butoxyethanol
111-76-2
Gruppe 3: Hinsichtlich
der Karzinogenität für
den Menschen nicht
einstufbar (IARC Group
3: not classifiable as to
its carcinogenicity to
humans)
International Agency
for Research on Cancer
(IARC)
Status Chemikalienregister weltweit
Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit 3M in Verbindung. Die Inhaltsstoffe dieses Produktes stimmen mit den
Anforderungen an die Anmeldung von Chemikalien nach TSCA überein.