Datasheet

3M(TM) Antistatik-Spray Scotch(TM) 1629
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7.3. Spezifische Endanwendungen
Siehe Abschnitt 7.1. Maßnahmen zur sicheren Handhabung und 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter
Berücksichtigung der Unverträglichkeiten. Siehe Abschnitt 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition / persönliche
Schutzausrüstung.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Expositionsgrenzwerte
Wenn ein Bestandteil, der in Abschnitt 3 gelistet ist, nicht in der folgenden Tabelle erscheint, ist für diesen Bestandteil kein
Grenzwert verfügbar.
Chemischer Name
CAS-Nr.
Quelle
Grenzwert
Zusätzliche Hinweise
n-Butan
106-97-8
Schweiz. MAK
Werte
MAK (8 Std.):1900
mg/m3(800 ppm); KZG (15
min.):7600 mg/m3(3200 ppm)
2-Propanol
67-63-0
Schweiz. MAK
Werte
MAK (8 Std.):500 mg/m3(200
ppm); KZG (15 Min.):1000
mg/m3(400 ppm)
Schädigung der
Leibesfrucht Gruppe C
Propan
74-98-6
Schweiz. MAK
Werte
MAK (8 Std.):1800
mg/m3(1000 ppm); KZG (15
min.):7200 mg/m3(4000 ppm)
Isobutan
75-28-5
Schweiz. MAK
Werte
MAK (8 Std.):1900
mg/m3(800 ppm); KZG (15
min.):7600 mg/m3(3200 ppm)
Schweiz. MAK Werte : Grenzwerte am Arbeitsplatz
MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentration
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
KZW: Kurzzeitgrenzwert
CEIL: Höchstwert, der zu keinem Zeitpunkt bei der Arbeit überschritten werden darf.
Biologische Grenzwerte
Chemischer Name
CAS-
Nr.
Quelle
Parameter
Untersuchun
gs-material
Probennahm
e-zeitpunkt
Wert
Zusätzliche
Hinweise
2-Propanol
67-63-0
Schweiz.
BAT-Werte
Blut
b
25 mg/l
2-Propanol
67-63-0
Schweiz.
BAT-Werte
Urin
b
25 mg/l
Schweiz. BAT-Werte : Schweiz. BAT-Werte (Biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert am Arbeitsplatz nach SUVA)
b: Expositionsende, bzw. Schichtende
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Verbleiben Sie nicht in Räumen, in denen der Sauerstoff-Anteil verringert sein könnte. Hohe Luftwechselrate und/oder
lokale Absaugung erforderlich um sicher zustellen, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte für die Exposition von
Luftschadstoffen und/oder Staub, Rauch, Gas, Nebel, Dämpfen oder Sprühnebel eingehalten werden.
Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden.
8.2.2. Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Augen- / Gesichtsschutz