Datasheet

3M™ Scotch-Weld™ Cyanacrylat-Klebstoff MC100
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13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Inhalt / Behälter einer Entsorgung gemäß den lokalen / nationalen Vorschriften zuführen.
Entsorgung in einer Sonderabfallverbrennungsanlage. Entsorgung des vollständig ausgehärteten (oder polymerisierten)
Materials in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Eine ordnungsgemäße
Entsorgung kann den Einsatz von zusätzlichem Brennstoff erforderlich machen. Entsorgung des vollständig ausgehärteten
(oder polymerisierten) Materials in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Das
Entleeren von Trommeln / Fässern / Behältern, die für den Transport und die Handhabung gefährlicher Chemikalien
verwendet werden (chemische Stoffe / Mischungen / Zubereitungen, die gemäß den geltenden Vorschriften als gefährlich
eingestuft sind) sind als gefährliche Abfälle zu betrachten, zu lagern, zu entsorgen und zu entsorgen, sofern nichts anderes
durch die anwendbaren Abfallvorschriften festgelegt ist. Konsultieren Sie die zuständigen Behörden, um die verfügbaren
Behandlungs- und Entsorgungseinrichtungen zu ermitteln.
Die Zuordnung der Abfallnummern ist entsprechend der europäischen Verordnung (2000/532/EG) branchen- und
prozessspezifisch vom Abfallerzeuger durchzuführen.
Die angegebenen Abfallcodes sind daher lediglich Empfehlungen von 3M für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes.
(Abfälle mit einem Sternchen (*) versehen, sind gefährliche Abfälle)
Empfohlene Abfallcodes / Abfallnamen:
080409*
Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe
enthalten.
200127*
Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten.
Die Entsorgung muss durch einen berechtigten Betrieb zur Sonderabfallentsorgung stattfinden, der Abfallcode muss dabei
angegeben werden. Eine Liste mit den entsprechenden Betrieben finden Sie unter www.veva-online.ch.
ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport
UU-0014-9300-4, UU-0014-9362-4
ADR/RID: kein Gefahrgut (ADR/RID), (--).
IMDG-Code: NOT RESTRICTED FOR TRANSPORTATION FOR IMDG/GGVSEE, IMDG-Code segregation code:
NONE.
ICAO/IATA: UN3334, AVIATION REGULATED LIQUID,N.O.S., (CYANOCRYLATE ESTER), 9., III.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder
das Gemisch
Karzinogenität
Chemischer Name
CAS-Nr.
Einstufung
Verordnung
Hydrochinon
123-31-9
Carc. 2
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008, Tabelle 3.1
Hydrochinon
123-31-9
Gruppe 3: Hinsichtlich
der Karzinogenität für
den Menschen nicht
einstufbar (IARC Group
3: not classifiable as to
its carcinogenicity to
humans)
International Agency
for Research on Cancer
(IARC)
Harz ohne Einstufung nach Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 (CLP)
Betriebsgeheimni
s
Gruppe 3: Hinsichtlich
der Karzinogenität für
den Menschen nicht
einstufbar (IARC Group
International Agency
for Research on Cancer
(IARC)