Datasheet

3M™ SCOTCH-WELD™ Epoxy Structural Adhesive DP-110 Clear (Part B) / 3M™ Scotch-Weld™ Konstruktionsklebstoff DP
110 Transluzent (Teil B)
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2.3. Sonstige Gefahren
Enthält einen Stoff, der die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII erfüllt
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Chemischer Name
CAS-Nr.
EG-Nummer
Gew. -%
Einstufung
4,4'-Methylendiphenyldiglycidylether
1675-54-3
216-823-5
60 - 90
Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2,
H319; Skin Sens. 1, H317
Aquatic Chronic 2, H411
Acrylcopolymer
Betriebsgehei
mnis
5 - 15
Bestandteil ohne Einstufung nach
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Terphenyl, hydriert
61788-32-7
262-967-7
1 - 10
Aquatic Chronic 2, H411
Polyphenyle, (n=4 oder höher), teilweise
hydrogeniert
68956-74-1
273-316-1
< 2
Bestandteil ohne Einstufung nach
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Terphenyl (alle Isomeren)
26140-60-3
247-477-3
< 1
Aquatic Acute 1, H400,M=10;
Aquatic Chronic 1, H410,M=10
Den vollständigen Text der hier verwendeten H-Sätze finden Sie in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes.
Informationen bezüglich der Expositionsgrenzwerte, der persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen (PBT) bzw. der sehr
persistenten und sehr bioakkumulierbaren (vPvB) Eigenschaften der Inhaltsstoffe finden Sie in den Abschnitten 8 und 12
dieses Sicherheitsdatenblattes.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einatmen:
Die betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife waschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Wenn
Anzeichen / Symptome zunehmen, ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Augenkontakt:
Sofort mit viel Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltenden
Anzeichen / Symptomen ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Verschlucken:
Mund ausspülen. Bei Unwohlsein ärztliche Hilfe hinzuziehen.
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Siehe Abschnitt 11.1. Information über toxikologische Eigenschaften.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Bei Brand: Löschmittel für gewöhnlich brennbare Materialien wie z.B. Wasser oder Schaum zum Löschen verwenden.