Datasheet
3M™ Scotch-Weld™ Epoxy Structural Adhesive DP270 Transluzent - Clear, Teil B
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Inhalt / Behälter einer Entsorgung gemäß den lokalen / nationalen Vorschriften zuführen.
Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Entsorgung durch (Sonderabfall-)Verbrennung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen
gesetzlichen Bestimmungen. Eine ordnungsgemäße Entsorgung kann den Einsatz von zusätzlichem Brennstoff erforderlich
machen. Die Verbrennungsprodukte enthalten Halogenwasserstoffe (Chlorwasserstoff / Fluorwasserstoff / Bromwasserstoff).
Die Entsorgungsanlage muss in der Lage sein, halogenierte Materialien zu behandeln. Leere Tonnen / Fässer / Behälter, die
für den Transport und die Handhabung gefährlicher Chemikalien verwendet wurden (chemische Stoffe / Mischungen /
Zubereitungen, die gemäß den geltenden Vorschriften als gefährlich eingestuft sind), sind als gefährliche Abfälle zu
betrachten, zu lagern, zu behandeln und zu entsorgen, sofern nichts anderes durch die anwendbaren Abfallvorschriften
festgelegt ist. Konsultieren Sie die zuständigen Behörden, um verfügbare Behandlungs- und Entsorgungseinrichtungen zu
ermitteln.
Die Zuordnung der Abfallnummern ist entsprechend der europäischen Verordnung (2000/532/EG) branchen- und
prozessspezifisch vom Abfallerzeuger durchzuführen.
Die angegebenen Abfallcodes sind daher lediglich Empfehlungen von 3M für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes.
(Abfälle mit einem Sternchen (*) versehen, sind gefährliche Abfälle)
Empfohlene Abfallcodes / Abfallnamen:
080409*
Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe
enthalten.
200127*
Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten.
Die Entsorgung muss durch einen berechtigten Betrieb zur Sonderabfallentsorgung stattfinden, der Abfallcode muss dabei
angegeben werden. Eine Liste mit den entsprechenden Betrieben finden Sie unter www.veva-online.ch.
ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport
IATA: UN3082; Environmentally Hazardous Substance, Liquid, N.O.S (Epoxy Resin); 9; III.
IMDG: UN3082; Environmentally Hazardous Substance, Liquid, N.O.S (Epoxy Resin); 9; III; EMS: FA, SF; Marine
Pollutant: Epoxy Resin.
ADR: UN3082; Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Epoxyharz):, 9; III, (-); M6.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder
das Gemisch
Karzinogenität
Chemischer Name
CAS-Nr.
Einstufung
Verordnung
Styrol, Oligomere
9003-53-6
Gruppe 3: Hinsichtlich
der Karzinogenität für
den Menschen nicht
einstufbar (IARC Group
3: not classifiable as to
its carcinogenicity to
humans)
International Agency
for Research on Cancer
(IARC)
Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5, SR 822.115): Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr dürfen bei ihrer