Safety data sheet
3M(TM) Perfect-It(TM) III Extra Fine PLUS (PN80349 / PN51301)
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Expositionsgrenzwerte
Wenn ein Bestandteil, der in Abschnitt 3 gelistet ist, nicht in der folgenden Tabelle erscheint, ist für diesen Bestandteil kein
Grenzwert verfügbar.
Chemischer Name CAS-Nr. Quelle Grenzwert Zusätzliche Hinweise
Aluminiumoxid 1344-28-1 MAK lt. DFG MAK: 4mg/m3(E);
1,5mg/m3(A)
Schwangerschaft Gruppe
D; Siehe auch Abschnitt
11.
Aluminiumoxid 1344-28-1 TRGS 900 AGW: 10 mg/m3(E-Staub); 3
mg/m3(A-Staub);
1,25mg/m3(A); ÜF 2 (E-Staub)
Kategorie II
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on 2634-33-5 MAK lt. DFG Grenzwert nicht festgelegt. Kein MAK-Wert
festgelegt. Weitere
Informationen siehe
Abschnitt 11.
Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff
behandelte, leichte
64742-47-8 MAK lt. DFG MAK (Dampf): 350 mg/m3
(E), 50 ml/m3 (E); ÜF: 2 (E).
MAK (Aerosol): 5 mg/m3 (A);
ÜF: 4 (A)
Kategorie II,
Schwangerschaft Gruppe
C, Siehe auch Abschnitt
11.
Weißes Mineralöl (Erdöl) 8042-47-5 MAK lt. DFG MAK: 5mg/m³ (A); ÜF: 4 (A) Kategorie II
Weißes Mineralöl (Erdöl) 8042-47-5 TRGS 900 AGW: 5mg/m³; ÜF: 4 Kategorie II
MAK lt. DFG : "MAK- und BAT-Werte Liste" der Deutschen Forschungsgemeinschaft
E = gemessen als einatembare Fraktion
A = gemessen als alveolengängige Fraktion
ÜF = Überschreitungsfaktor
Kategorien für „Spitzenbegrenzung“:
- Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe;
- Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe"
TRGS 900 : TRGS 900 : TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
E / A / ÜF / Kategorien für Kurzzeitwerte: siehe oben
MW = Momentanwert
Bemerkung Y: ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden.
Bemerkung Z: ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden
MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentration
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
KZW: Kurzzeitgrenzwert
CEIL: Höchstwert, der zu keinem Zeitpunkt bei der Arbeit überschritten werden darf.
Expositionsgrenzwerte anderer Länder sind in den dortigen Sicherheitsdatenblättern verfügbar.
Biologische Grenzwerte
Für die in Abschnitt 3 genannten Bestandteile liegen keine biologischen Grenzwerte vor.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Hohe Luftwechselrate und/oder lokale Absaugung erforderlich um sicher zustellen, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte für
die Exposition von Luftschadstoffen und/oder Staub, Rauch, Gas, Nebel, Dämpfen oder Sprühnebel eingehalten werden.
Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden.
8.2.2. Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Augen- / Gesichtsschutz
Die Auswahl des Augen- / Gesichtsschutzes sollte auf der Grundlage einer Arbeitsbereichsanalyse erfolgen. Der folgende
Augen- / Gesichtsschutz wird empfohlen:
Korbbrille.










