Certifications 2

3M™ Scotchcast™ Reenterable Electrical Insulating Resin 2123, Part A
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8.1. Zu überwachende Parameter
Expositionsgrenzwerte
Wenn ein Bestandteil, der in Abschnitt 3 gelistet ist, nicht in der folgenden Tabelle erscheint, ist für diesen Bestandteil kein
Grenzwert verfügbar.
Chemischer Name
CAS-Nr.
Quelle
Grenzwert
Zusätzliche Hinweise
Maleinsäureanhydrid
108-31-6
Österr.
Grenzwerte-VO
TMW: 0,4 mg/m3 (0,1 ppm);
KZW: 0,8 mg/m3 (0,2 ppm); 5
Mow, 8x
Sah - Gefahr der
Sensibilisierung der
Atemwege und der Haut
Toluol
108-88-3
Österr.
Grenzwerte-VO
TMW: 190 mg/m3 (100
ppm),KZW: 380 mg/m3 (100
ppm), 15 Miw, 4x
d-Suspctd damging
unbrn child, SKIN
2,6-Di-tert-butyl-p-kresol
128-37-0
Österr.
Grenzwerte-VO
TMW: 10 mg/m3
Österr. Grenzwerte-VO : TMW (Tagesmittelwert), KZW (Kurzzeitwert), A (alveolengängiger Anteil), E (einatembare Fraktion), Miw (als Mittelwert über
dem Beurteilungszeitraum), Mow (als Momentanwert), Häufigkeit/Schicht.
Österr. TRK-Werte : technische Richtkonzentrationen für jene gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffe, für die keine als unbedenklich anzusehende
Konzentration angegeben werden kann
MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentration
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
KZW: Kurzzeitgrenzwert
CEIL: Höchstwert, der zu keinem Zeitpunkt bei der Arbeit überschritten werden darf.
Empfohlene Überwachungsverfahren:Geeignete Analysenverfahren sind z.B. in der Zusammenstellung „Empfohlene
Analysenverfahren für Arbeitsplatzmessungen“ der deutschen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
oder in der Arbeitsmappe „Messung von Gefahrstoffen“ des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (IFA) enthalten. Darüber hinaus enthält die Online-Datenbank „GESTIS–Analysenverfahren für
chemische Substanzen“ des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) für zahlreiche Stoffe anerkannte Meßverfahren. Insbesondere für
organische Verbindungen werden auch häufig die Methoden des National Institute for Occupational Safety and Health
(NIOSH, USA) herangezogen.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Hohe Luftwechselrate und/oder lokale Absaugung erforderlich um sicher zustellen, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte für
die Exposition von Luftschadstoffen und/oder Staub, Rauch, Gas, Nebel, Dämpfen oder Sprühnebel eingehalten werden.
Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden.
8.2.2. Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Augen- / Gesichtsschutz
Nicht erforderlich.
Hautschutz
Handschutz und sonstige Schutzmaßnahmen
Auswahl und Gebrauch von Schutzhandschuhen und Schutzkleidung sollte auf der Grundlage einer Arbeitsbereichsanalyse
erfolgen. Die Auswahl sollte auf der Basis von Faktoren wie Expositionswerten, Konzentration des Stoffes bzw. Gemisches,
Häufigkeit und Dauer der Exposition, physikalischen Bedingungen wie z.B. der Temperatur und anderen
Verwendungsbedingungen erfolgen. Zur Auswahl geeigneter Werkstoffe bitte Hersteller von Körperschutzmitteln
konsultieren. Hinweis: Zur Verbesserung der Fingerfertigkeit kann ein Nitril-Handschuh über einem Polymerlaminat-
Handschuh getragen werden.
Schutzhandschuhe aus folgendem Material werden empfohlen:
Stoff
Materialstärke (mm)
Durchbruchszeit
Polymerlaminat (z.B.
Keine Daten verfügbar.
Keine Daten verfügbar.