Certifications 2
3M LUB-P
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Tallölfettsäuren
61790-12-3
experimentell
Biokonzentration
Octanol/Wasser-
Verteilungskoeffizi
ent
7.4
Andere Testmethoden
1,2-Propandiol
57-55-6
experimentell
Biokonzentration
Octanol/Wasser-
Verteilungskoeffizi
ent
-0.92
Andere Testmethoden
Polyacrylsäure
9003-01-4
Keine Daten
verfügbar oder
vorliegende Daten
reichen nicht für
eine Einstufung aus.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht
anwendbar.
Nicht anwendbar.
12.4. Mobilität im Boden
Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Derzeit sind keine Informationen verfügbar. Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Siehe Abschnitt 11.1. Information über toxikologische Eigenschaften.
Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen
gesetzlichen Bestimmungen. Entsorgung durch Verbrennung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen
gesetzlichen Bestimmungen. Eine ordnungsgemäße Entsorgung kann den Einsatz von zusätzlichem Brennstoff erforderlich
machen. Leere, gereinigte Verpackungen können verwertet werden. Entsorgung in Übereinstimmung mit den örtlichen und
nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Mögliche Entsorgungswege mit der zuständigen Behörde abstimmen.
Die Zuordnung der Abfallnummern ist entsprechend der europäischen Verordnung (2000/532/EG) branchen- und
prozessspezifisch vom Abfallerzeuger durchzuführen.
Die angegebenen Abfallcodes sind daher lediglich Empfehlungen von 3M für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes.
(Abfälle mit einem Sternchen (*) versehen, sind gefährliche Abfälle)
Empfohlene Abfallcodes / Abfallnamen:
080416
wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die
unter 080415 fallen
Restentleerte Verpackungen müssen unter Beachtung der jeweiligen nationalen und lokalen abfallrechtlichen Vorschriften
entsorgt oder Rücknahmesystemen überlassen werden. Verpackungen, die nicht restentleert worden sind, müssen wie das
ungenutzte Produkt unter Beachtung der jeweiligen nationalen und lokalen abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport
FE-5100-4989-6, FE-5100-4990-4, FE-5100-4991-2
Kein Gefahrgut
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder










