Certifications 2

3M(TM) Display Mount(TM) Sprühkleber für dauerhafte Verbindungen
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12.7. Andere schädliche Wirkungen
Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Inhalt / Behälter einer Entsorgung gemäß den lokalen / nationalen Vorschriften zuführen.
Entsorgung durch (Sonderabfall-) Verbrennung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Die Einrichtung muß für für den Umgang mit Aerosol-Dosen ausgerüstet sein. Entsorgung durch
(Sonderabfall-) Verbrennung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen. In einer
für die Verbrennung gasförmigen Abfalls ausgerüsteten Anlage beseitigen. Leere Tonnen / Fässer / Behälter, die für den
Transport und die Handhabung gefährlicher Chemikalien verwendet wurden (chemische Stoffe / Mischungen /
Zubereitungen, die gemäß den geltenden Vorschriften als gefährlich eingestuft sind), sind als gefährliche Abfälle zu
betrachten, zu lagern, zu behandeln und zu entsorgen, sofern nichts anderes durch die anwendbaren Abfallvorschriften
festgelegt ist. Konsultieren Sie die zuständigen Behörden, um verfügbare Behandlungs- und Entsorgungseinrichtungen zu
ermitteln.
Die Zuordnung der Abfallnummern ist entsprechend der europäischen Verordnung (2000/532/EG) branchen- und
prozessspezifisch vom Abfallerzeuger durchzuführen.
Die angegebenen Abfallcodes sind daher lediglich Empfehlungen von 3M für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes.
(Abfälle mit einem Sternchen (*) versehen, sind gefährliche Abfälle)
Empfohlene Abfallcodes / Abfallnamen:
160504*
gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern
200127*
Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten.
Abfallcode / Abfallname (Produktbehälter nach der Verwendung):
150104
Verpackungen aus Metall
ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport
Straßenverkehr (ADR)
Luftverkehr (ICAO TI
/IATA)
Seeverkehr (IMDG)
14.1. UN-Nummer oder ID-
Nummer
UN1950
UN1950
UN1950
14.2. Ordnungsgemäße UN-
Versandbezeichnung
DRUCKGASPACKUNGEN
/ AEROSOLS
DRUCKGASPACKUNGEN,
ENTZÜNDBAR /
AEROSOLS, FLAMMABLE
DRUCKGASPACKUNGEN
/ AEROSOLS
14.3.
Transportgefahrenklassen
2.1
2.1
2.1
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
14.5. Umweltgefahren
Nicht umweltgefährdend
Nicht anwendbar.
KEIN
MEERESSCHADSTOFF /
NO MARINE POLLUTANT