Certifications 2

3M(TM) Display Mount(TM) Sprühkleber für dauerhafte Verbindungen
__________________________________________________________________________________________
Seite: 25 von 30
Inhalt / Behälter einer Entsorgung gemäß den lokalen / nationalen Vorschriften zuführen.
Entsorgung durch (Sonderabfall-) Verbrennung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Die Einrichtung muß für für den Umgang mit Aerosol-Dosen ausgerüstet sein. Entsorgung durch
(Sonderabfall-) Verbrennung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen. In einer
für die Verbrennung gasförmigen Abfalls ausgerüsteten Anlage beseitigen. Leere Tonnen / Fässer / Behälter, die für den
Transport und die Handhabung gefährlicher Chemikalien verwendet wurden (chemische Stoffe / Mischungen /
Zubereitungen, die gemäß den geltenden Vorschriften als gefährlich eingestuft sind), sind als gefährliche Abfälle zu
betrachten, zu lagern, zu behandeln und zu entsorgen, sofern nichts anderes durch die anwendbaren Abfallvorschriften
festgelegt ist. Konsultieren Sie die zuständigen Behörden, um verfügbare Behandlungs- und Entsorgungseinrichtungen zu
ermitteln.
Die Zuordnung der Abfallnummern ist entsprechend der europäischen Verordnung (2000/532/EG) branchen- und
prozessspezifisch vom Abfallerzeuger durchzuführen.
Die angegebenen Abfallcodes sind daher lediglich Empfehlungen von 3M für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes.
(Abfälle mit einem Sternchen (*) versehen, sind gefährliche Abfälle)
Empfohlene Abfallcodes / Abfallnamen:
160504*
gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern
200127*
Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten.
Abfallcode / Abfallname (Produktbehälter nach der Verwendung):
150104
Verpackungen aus Metall
Restentleerte Verpackungen müssen unter Beachtung der jeweiligen nationalen und lokalen abfallrechtlichen Vorschriften
entsorgt oder Rücknahmesystemen überlassen werden. Verpackungen, die nicht restentleert worden sind, müssen wie das
ungenutzte Produkt unter Beachtung der jeweiligen nationalen und lokalen abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport
Straßenverkehr (ADR)
Luftverkehr (ICAO TI
/IATA)
Seeverkehr (IMDG)
14.1. UN-Nummer oder ID-
Nummer
UN1950
UN1950
UN1950
14.2. Ordnungsgemäße UN-
Versandbezeichnung
DRUCKGASPACKUNGEN
/ AEROSOLS
DRUCKGASPACKUNGEN,
ENTZÜNDBAR /
AEROSOLS, FLAMMABLE
DRUCKGASPACKUNGEN
/ AEROSOLS
14.3.
Transportgefahrenklassen
2.1
2.1
2.1
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
14.5. Umweltgefahren
Nicht umweltgefährdend
Nicht anwendbar.
KEIN
MEERESSCHADSTOFF /
NO MARINE POLLUTANT
14.6. Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
Weitere Informationen zu
Vorsichtsmaßnahmen
entnehmen Sie bitte den
anderen Abschnitten in
diesem Sicherheitsdatenblatt.
Weitere Informationen zu
Vorsichtsmaßnahmen
entnehmen Sie bitte den
anderen Abschnitten in diesem
Sicherheitsdatenblatt.
Weitere Informationen zu
Vorsichtsmaßnahmen
entnehmen Sie bitte den
anderen Abschnitten in
diesem Sicherheitsdatenblatt.