Certifications 2
3M(TM) SprayMount(TM) Sprühkleber - repositionierbar und wiederlösbar (Aerosol; PL-7874)
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Biokonzentration
Verteilungskoeffizi
ent
Kohlenwasserstoffe, C7, n-
Alkane, Cyclo-Isoalkane
927-510-4
Keine Daten
verfügbar oder
vorliegende Daten
reichen nicht für
eine Einstufung aus.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht
anwendbar.
Nicht anwendbar.
Kohlenwasserstoffe, C6,
Isoalkane, <5% n-Hexan
931-254-9
Abschätzung
Biokonzentration
Octanol/Wasser-
Verteilungskoeffizi
ent
3.6
Keine Standardmethode
Isobutan
75-28-5
experimentell
Biokonzentration
Octanol/Wasser-
Verteilungskoeffizi
ent
2.76
Keine Standardmethode
Nichtflüchtige Bestandteile
Betriebsgeheim
nis
Keine Daten
verfügbar oder
vorliegende Daten
reichen nicht für
eine Einstufung aus.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht
anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht flüchtige
Bestandteile
Betriebsgeheim
nis
experimentell
Biokonzentration
Octanol/Wasser-
Verteilungskoeffizi
ent
7.41
Keine Standardmethode
Pentan
109-66-0
Abschätzung
Biokonzentration
Bioakkumulationsf
aktor
26
Schätzung:
Biokonzentrationsfaktor
12.4. Mobilität im Boden
Stoff
CAS-Nr.
Testmethode
Messgröße
Ergebnis
Protokoll
Aceton
67-64-1
modelliert
Mobilität im
Boden
Koc
9,7 l/kg
Episuite™
Pentan
109-66-0
Abschätzung
Mobilität im
Boden
Koc
72 l/kg
Episuite™
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieses Material enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet werden.
12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften
Dieses Material enthält keine Stoffe, die als endokrine Disruptoren für die Umwelt eingestuft sind.
12.7. Andere schädliche Wirkungen
Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Inhalt / Behälter einer Entsorgung gemäß den lokalen / nationalen Vorschriften zuführen.
Entsorgung durch (Sonderabfall-) Verbrennung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Die Einrichtung muß für für den Umgang mit Aerosol-Dosen ausgerüstet sein. Entsorgung durch
(Sonderabfall-) Verbrennung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Leere
Tonnen / Fässer / Behälter, die für den Transport und die Handhabung gefährlicher Chemikalien verwendet wurden
(chemische Stoffe / Mischungen / Zubereitungen, die gemäß den geltenden Vorschriften als gefährlich eingestuft sind), sind
als gefährliche Abfälle zu betrachten, zu lagern, zu behandeln und zu entsorgen, sofern nichts anderes durch die anwendbaren
Abfallvorschriften festgelegt ist. Konsultieren Sie die zuständigen Behörden, um verfügbare Behandlungs- und
Entsorgungseinrichtungen zu ermitteln.
Die Zuordnung der Abfallnummern ist entsprechend der europäischen Verordnung (2000/532/EG) branchen- und










