Certifications 2
3M(TM) CreativMount(TM) - für wiederlösbare Verbindungen - wiederverklebbar (Creativ Mount(TM); Sprühklebstoff; PL)
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is
verfügbar - nicht
ausreichend.
n-Hexan
110-54-3
experimentell
Photolyse
photolytische
Halbwertszeit
5.4 Tage(t 1/2)
Andere Testmethoden
n-Hexan
110-54-3
experimentell
Biokonzentration
28 Tage
biochemischer
Sauerstoffbedarf
100 (Gew%)
OECD 301C - MITI (I)
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Stoff
CAS-Nr.
Testmethode
Dauer
Messgröße
Ergebnis
Protokoll
Aceton
67-64-1
experimentell
Biokonzentration
Octanol/Wasser-
Verteilungskoeffizi
ent
-0.24
Andere Testmethoden
n-Butan
106-97-8
experimentell
Biokonzentration
Octanol/Wasser-
Verteilungskoeffizi
ent
2.89
Andere Testmethoden
Naphtha (Erdöl), mit
Wasserstoff behandelt,
leicht
64742-49-0
Keine Daten
verfügbar oder
vorliegende Daten
reichen nicht für
eine Einstufung aus.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht
anwendbar.
Nicht anwendbar.
Propan
74-98-6
experimentell
Biokonzentration
Octanol/Wasser-
Verteilungskoeffizi
ent
2.36
Andere Testmethoden
Isobutan
75-28-5
experimentell
Biokonzentration
Octanol/Wasser-
Verteilungskoeffizi
ent
2.76
Andere Testmethoden
Acrylatpolymer
Betriebsgeheim
nis
Keine Daten
verfügbar oder
vorliegende Daten
reichen nicht für
eine Einstufung aus.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht
anwendbar.
Nicht anwendbar.
n-Hexan
110-54-3
Abschätzung
Biokonzentration
Bioakkumulationsf
aktor
50
Schätzung:
Biokonzentrationsfaktor
12.4. Mobilität im Boden
Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieses Material enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB bewertet werden.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Stoff
CAS-Nr.
Ozonabbaupotenzial
Treibhauspotenzial
Aceton
67-64-1
0
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Inhalt / Behälter einer Entsorgung gemäß den lokalen / nationalen Vorschriften zuführen.
Entsorgung durch (Sonderabfall-) Verbrennung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Die Einrichtung muß für für den Umgang mit Aerosol-Dosen ausgerüstet sein. Entsorgung durch
(Sonderabfall-) Verbrennung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen Bestimmungen. In einer
für die Verbrennung gasförmigen Abfalls ausgerüsteten Anlage beseitigen. Wenn keine anderen Entsorgungswege zur
Verfügung stehen, sollte die Möglichkeit der Ablagerung auf einer zugelassenen Deponie für Industrieabfälle geprüft werden.
Leere Tonnen / Fässer / Behälter, die für den Transport und die Handhabung gefährlicher Chemikalien verwendet wurden
(chemische Stoffe / Mischungen / Zubereitungen, die gemäß den geltenden Vorschriften als gefährlich eingestuft sind), sind
als gefährliche Abfälle zu betrachten, zu lagern, zu behandeln und zu entsorgen, sofern nichts anderes durch die anwendbaren










