Safety data sheet
3M(TM) Scotchcast(TM) Elektroisolierharz 40 Teil B
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Homologe
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Stoff
CAS-Nr.
Testmethode
Dauer
Messgröße
Ergebnis
Protokoll
Diphenylmetha
ndiisocyanat,
Isomere und
Homologe
9016-87-9
Abschätzung
biologischer
Abbau
28 Tage
biochemischer
Sauerstoffbedar
f
0 (Gew%)
OECD 301C - MITI (I)
Diphenylmetha
ndiisocyanat,
Isomere und
Homologe
9016-87-9
experimentell
Hydrolyse
hydrolytische
Halbwertszeit
<2 Stunden (t
1/2)
Andere Testmethoden
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Stoff
CAS-Nr.
Testmethode
Dauer
Messgröße
Ergebnis
Protokoll
Diphenylmetha
ndiisocyanat,
Isomere und
Homologe
9016-87-9
Abschätzung
BCF-Carp
28 Tage
Bioakkumulati
onsfaktor
200
Andere Testmethoden
12.4. Mobilität im Boden
Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Derzeit sind keine Informationen verfügbar. Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Siehe Abschnitt 11.1. Information über toxikologische Eigenschaften.
Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Entsorgung durch Verbrennung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Eine ordnungsgemäße Entsorgung kann den Einsatz von zusätzlichem Brennstoff erforderlich machen.
Gereinigte Verpackungen können verwertet werden. Nicht gereinigte restentleerte Verpackungen von Gefahrstoffen sind als
gefährlicher Abfall zu entsorgen. Entsorgung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Mögliche Entsorgungswege mit der zuständigen Behörde abstimmen.
Die Zuordnung der Abfallnummern ist entsprechend der europäischen Verordnung (2000/532/EG) branchen- und
prozessspezifisch vom Abfallerzeuger durchzuführen.
Die angegebenen Abfallcodes sind daher lediglich Empfehlungen von 3M für die Entsorgung des unverarbeiteten Produktes.
(Abfälle mit einem Sternchen (*) versehen, sind gefährliche Abfälle)
Empfohlene Abfallcodes / Abfallnamen:
080501*
Isocyanatabfälle
Restentleerte Verpackungen müssen unter Beachtung der jeweiligen nationalen und lokalen abfallrechtlichen Vorschriften
entsorgt oder Rücknahmesystemen überlassen werden. Verpackungen, die nicht restentleert worden sind, müssen wie das
ungenutzte Produkt unter Beachtung der jeweiligen nationalen und lokalen abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt werden.










