Safety data sheet

3M(TM) Scotchcast(TM) 470W Teil A
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und kompetenter Person zu treffen). Betroffenen Bereich gut belüften. Die Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für das
gewählte Lösemittel entsprechend den Angaben in dem zugehörigen Etikett und Sicherheitsdatenblatt befolgen. Behälter
verschließen. Gesammeltes Material so schnell wie möglich entsorgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte Abschnitt 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Einatmen von
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Nach Gebrauch gründlich waschen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht in der Nähe von Wärmequellen lagern.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Siehe Abschnitt 7.1. Maßnahmen zur sicheren Handhabung und 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter
Berücksichtigung der Unverträglichkeiten. Siehe Abschnitt 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition / persönliche
Schutzausrüstung.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Expositionsgrenzwerte
Wenn ein Bestandteil, der in Abschnitt 3 gelistet ist, nicht in der folgenden Tabelle erscheint, ist für diesen Bestandteil kein
Grenzwert verfügbar.
Chemischer Name
CAS-Nr.
Quelle
Grenzwert
Zusätzliche Hinweise
Zeolithe
1318-02-1
MAK lt. DFG
Grenzwert nicht festgelegt.
Kein MAK-Wert
festgelegt.
Propan-1,2-diol, propoxyliert
25322-69-4
MAK lt. DFG
Grenzwert nicht festgelegt.
Kein MAK-Wert
festgelegt.
Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff
behandelte, leichte
64742-47-8
MAK lt. DFG
MAK (Dampf): 350 mg/m3
(E), 50 ml/m3 (E); ÜF: 2 (E).
MAK (Aerosol): 5 mg/m3 (A);
ÜF: 4 (A)
Kategorie II
MAK lt. DFG : "MAK- und BAT-Werte Liste" der Deutschen Forschungsgemeinschaft
E = gemessen als einatembare Fraktion
A = gemessen als alveolengängige Fraktion
ÜF = Überschreitungsfaktor
Kategorien für „Spitzenbegrenzung“:
- Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe;
- Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe"
TRGS 900 : TRGS 900 : TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
E / A / ÜF / Kategorien für Kurzzeitwerte: siehe oben
MW = Momentanwert
Bemerkung Y: ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden.
Bemerkung Z: ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden
MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentration
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
KZW: Kurzzeitgrenzwert
CEIL: Höchstwert, der zu keinem Zeitpunkt bei der Arbeit überschritten werden darf.