Safety data sheet

3M(TM) 8882 High Gel, Teil A
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Toluol 108-88-3 TRGS 900 AGW: 190mg/m3, 50 ml/m3;
ÜF:4
Kategorie II; Bemerkung
Y. Siehe auch Abschnitt
11.
2,6-Di-tert-butyl-p-kresol; (3,5-
Di-tert-butyl-4-hydroxytoluol)
128-37-0 MAK lt. DFG MAK (Dampf und Aerosol):
10mg/m3; ÜF:4
Kategorie II,
Schwangerschaft Gruppe
C, Siehe auch Abschnitt
11.
2,6-Di-tert-butyl-p-kresol; (3,5-
Di-tert-butyl-4-hydroxytoluol)
128-37-0 TRGS 900 AGW: 10mg/m3(E); ÜF:4(E) Kategorie II; Bemerkung
Y. Siehe auch Abschnitt
11.
MAK lt. DFG : "MAK- und BAT-Werte Liste" der Deutschen Forschungsgemeinschaft
E = gemessen als einatembare Fraktion
A = gemessen als alveolengängige Fraktion
ÜF = Überschreitungsfaktor
Kategorien für Spitzenbegrenzung“:
- Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe;
- Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe"
TRGS 900 : TRGS 900 : TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
E / A / ÜF / Kategorien für Kurzzeitwerte: siehe oben
MW = Momentanwert
Bemerkung Y: ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden.
Bemerkung Z: ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden
MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentration
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
KZW: Kurzzeitgrenzwert
CEIL: Höchstwert, der zu keinem Zeitpunkt bei der Arbeit überschritten werden darf.
Expositionsgrenzwerte anderer Länder sind in den dortigen Sicherheitsdatenblättern verfügbar.
Biologische Grenzwerte
Chemischer Name CAS-
Nr.
Quelle Parameter Untersuchun
gs-material
Probennahm
e-zeitpunkt
Wert Zusätzliche
Hinweise
Toluol 108-88-
3
TRGS 903 o-
Kresol (nach
Hydrolyse)
Urin b, c 1.5 mg/l
Toluol 108-88-
3
TRGS 903 Toluol Blut b 600 ug/l
TRGS 903 : TRGS 903 "Biologische Grenzwerte (BGW)"
Probennahmezeitpunkt b) Expositionsende, bzw. Schichtende
Probennahmezeitpunkt b) Expositionsende, bzw. Schichtende; c) bei Langzeitexposition: nach mehreren vorangegangenen Schichten
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Hohe Luftwechselrate und/oder lokale Absaugung erforderlich um sicher zustellen, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte für
die Exposition von Luftschadstoffen und/oder Staub, Rauch, Gas, Nebel, Dämpfen oder Sprühnebel eingehalten werden.
Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden.
8.2.2. Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Augen- / Gesichtsschutz
Die Auswahl des Augen- / Gesichtsschutzes sollte auf der Grundlage einer Arbeitsbereichsanalyse erfolgen. Der folgende
Augen- / Gesichtsschutz wird empfohlen:
Schutzbrille mit Seitenschutz tragen.
Hautschutz