Information

9
Geräteart Schutzniveau
Bemerkungen/
Einschränkungen
FFP1,
HM P1,
VM P1
4 Nicht gegen CMR-Stoe und radio-
aktive Stoe sowie luftgetragene
biologische Arbeitsstoe mit der
Einstufung in Risikogruppe 2 und 3
und Enzyme
FFP2,
HM P2
10 Gegen CMR-Stoe und radioaktive
Stoe sowie luftgetragene biologische
Arbeitsstoe mit der Einstufung in
Risikogruppe 3 und Enzyme nur nach
Gefährdungsbeurteilung (siehe Aus-
wahlprinzipien DGUV Regel 112-190)
VM P2 15
FFP3,
HM P3
30
VM P3 400
1)
FFP = Partikelltrierende Halbmaske (FF = ltering facepiece);
HM P = Halb/Viertelmaske mit P-Filter; VM P = Vollmaske mit P-Filter;
CMR = cancerogen (krebserzeugend), mutagen (erbgutverändernd) und
reproduktionstoxisch (fortpanzungsschädigend); Schutzniveau = gibt an
um das wievielfache der Grenzwert maximal überschritten werden darf;
1)
3M Empfehlung: 200-fach
Einsatzgrenzen
für Masken mit Partikelfilter
Halbmasken bis zum 30 fachen
2
,
Vollmasken bis zum 400 fachen
1)
Grenzwert, bzw.
Filter Klasse 1 bis 1000 ml/m
3
(0,1 Vol%)
Filter Klasse 2 bis 5000 ml/m
3
(0,5 Vol%)
je nachdem welche Grenze zuerst erreicht wird.
AX-Filter für Niedrigsieder (organische Verbindungen mit
Siedepunkt unter 65°C) dürfen nur gegen jeweils einen
Stoff und nur während einer Schicht zwischen 20 Min.
und 60 Min. (s. DGUV Regel 112-190) verwendet werden.
Einsatzgrenzen
für Atemschutzmasken mit Gasfiltern