Information
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Der Filter muss ausgewechselt werden, sobald
- der Schadstoff zu riechen oder zu schmecken ist
oder eine Reizung auftritt.
- Wenn ein Wechsel gemäß Ihres festgelegten
Filterwechselplans ansteht.
Ermitteln Sie die tatsächliche Standzeit des Filters, indem
Sie das auf dem Filter notierte Datum mit dem aktuellen
Datum vergleichen.
Wechseln Sie die Filter bei unveränderten Arbeitsplatz-
bedingungen und gleichbleibenden Dampf /Gaskonzen-
trationen ggf. häufiger aus, um eine zusätzliche Sicher-
heit zu erreichen.
Lagerung & Lagerdauer
Bewahren Sie Ihre Atemschutzmaske und die Filter bei
Nichtgebrauch an einem sauberen, trockenen Ort ge-
schützt vor Öl, Lösemittel und Sonneneinstrahlung und
korrosiven Einflüssen auf, um Qualitätseinbußen zu ver-
meiden. Nutzen Sie zu diesem Zweck einen verschließ-
baren Aufbewahrungsbehälter oder Beutel.
Die meisten Gas- und Partikelfilter sowie filtrierenden
Halbmasken haben bei Aufbewahrung im ungeöffneten
Originalkarton eine maximale Lagerdauer von 5 Jahren
ab Herstellungsdatum.
Gasfilter, die aus der Originalverpackung herausgenom-
men wurden, dürfen maximal 6 Monate lang aufbewahrt
werden, auch wenn sie nicht zum Einsatz kamen.










