Certifications 2

3MScotch-WeldPreformed Sealant Black 5313 / 3MScotch-WeldDichtband 5313 Schwarz
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7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Das Produkt ist nur für den industriellen / professionellen Gebrauch bestimmt. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder
rauchen.
Nach Gebrauch gründlich waschen.
Kontakt mit Oxydationsmitteln (z.B. Chlor, Chromsäure etc.) vermeiden.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Von Säuren getrennt lagern. Fern von Oxydationsmitteln lagern.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Siehe Abschnitt 7.1. Maßnahmen zur sicheren Handhabung und 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter
Berücksichtigung der Unverträglichkeiten. Siehe Abschnitt 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition / persönliche
Schutzausrüstung.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Expositionsgrenzwerte
Wenn ein Bestandteil, der in Abschnitt 3 gelistet ist, nicht in der folgenden Tabelle erscheint, ist für diesen Bestandteil kein
Grenzwert verfügbar.
Chemischer Name CAS-Nr. Quelle Grenzwert Zusätzliche Hinweise
Zink und seine anorganischen
Verbindungen
1314-13-2 MAK lt. DFG MAK: 2mg/m3(E),
0,1mg/m3(A);
ÜF:2(E),ÜF:4(A)
Kategorie I;
Schwangerschaft Gruppe
C
Kaolin 1332-58-7 MAK lt. DFG Grenzwert nicht festgelegt. Krebserzeugend
Kategorie 3B
Kohlenstoffschwarz 1333-86-4 MAK lt. DFG Grenzwert nicht festgelegt. Krebserzeugend
Kategorie 3B
Titandioxid 13463-67-7 MAK lt. DFG Grenzwert nicht festgelegt. Krebserzeugend
Kategorie 3A
Titandioxid 13463-67-7 TRGS 900 AGW: 10 mg/m3(E-Staub); 3
mg/m3(A-Staub);
1,25mg/m3(A); ÜF 2 (E-Staub)
Kategorie II
Talk 14807-96-6 MAK lt. DFG Grenzwert nicht festgelegt. Krebserzeugend
Kategorie 3B
Talk 14807-96-6 TRGS 900 AGW: 10 mg/m3 (E); 3 mg/m3
(A); 1,25 mg/m3 (A); ÜF: 2 (E)
Kategorie II
Quarz 14808-60-7 MAK lt. DFG Grenzwert nicht festgelegt. Krebserzeugend
Kategorie 1
MAK lt. DFG : "MAK- und BAT-Werte Liste" der Deutschen Forschungsgemeinschaft
E = gemessen als einatembare Fraktion
A = gemessen als alveolengängige Fraktion
ÜF = Überschreitungsfaktor
Kategorien für Spitzenbegrenzung“:
- Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe;
- Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe"
TRGS 900 : TRGS 900 : TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
E / A / ÜF / Kategorien für Kurzzeitwerte: siehe oben
MW = Momentanwert
Bemerkung Y: ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden.
Bemerkung Z: ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden
MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentration