Safety data sheet
3M(TM) Perfect-It(TM) III Ultrafina SE (Anti-Hologramm-Politur) PN50383 / PN51302
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1,5mg/m3(A) D
Aluminumoxid 1344-28-1 TRGS 900 MAK (als einatembarer Staub)
(8 Std.): 10 mg/m3; MAK (als
alveolengängiger Staub) (8
Std.): 3 mg/m3
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on 2634-33-5 MAK lt. DFG Grenzwert nicht festgelegt. Kein MAK-Wert
festgelegt. Weitere
Informationen siehe
Abschnitt 11.
Glycerol 56-81-5 MAK lt. DFG MAK: 50 mg/m3(E); ÜF: 2(E) Kategorie I;
Schwangerschaft Gruppe
C
Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff
behandelte, leichte
64742-47-8 MAK lt. DFG MAK (Dampf und Aerosol):
140mg/m3; 20ml/m3; ÜF:2
Kategorie II,
Schwangerschaft Gruppe
C, Siehe auch Abschnitt
11.
MAK lt. DFG : "MAK- und BAT-Werte Liste" der Deutschen Forschungsgemeinschaft
E = gemessen als einatembare Fraktion
A = gemessen als alveolengängige Fraktion
ÜF = Überschreitungsfaktor
Kategorien für „Spitzenbegrenzung“:
- Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe;
- Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe"
TRGS 900 : TRGS 900 : TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
E / A / ÜF / Kategorien für Kurzzeitwerte: siehe oben
MW = Momentanwert
Bemerkung Y: ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden.
Bemerkung Z: ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden
MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentration
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
KZW: Kurzzeitgrenzwert
CEIL: Höchstwert, der zu keinem Zeitpunkt bei der Arbeit überschritten werden darf.
Expositionsgrenzwerte anderer Länder sind in den dortigen Sicherheitsdatenblättern verfügbar.
Biologische Grenzwerte
Für die in Abschnitt 3 genannten Bestandteile liegen keine biologischen Grenzwerte vor.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Hohe Luftwechselrate und/oder lokale Absaugung erforderlich um sicher zustellen, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte für
die Exposition von Luftschadstoffen und/oder Staub, Rauch, Gas, Nebel, Dämpfen oder Sprühnebel eingehalten werden.
Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden. Beim Schmirgeln, Schleifen oder maschinellen Bearbeiten
geeignete lokale Absaugung verwenden.
8.2.2. Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Augen- / Gesichtsschutz
Die Auswahl des Augen- / Gesichtsschutzes sollte auf der Grundlage einer Arbeitsbereichsanalyse erfolgen. Der folgende
Augen- / Gesichtsschutz wird empfohlen:
Korbbrille.
Hautschutz
Handschutz und sonstige Schutzmaßnahmen