Safety data sheet

3M(TM) Perfect-It(TM) III Ultrafina SE (Anti-Hologramm-Politur) PN50383 / PN51302
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Stoff CAS-Nr. Testmethode Dauer Messgröße Ergebnis Protokoll
Destillate
(Erdöl),
lösungsmittelau
fbereitete
schwere
paraffinhaltige
64741-88-4 Keine Daten
verfügbar oder
vorliegende
Daten reichen
nicht für eine
Einstufung aus.
Nicht
anwendbar.
Nicht
anwendbar.
Nicht
anwendbar.
Nicht anwendbar.
Destillate
(Erdöl), mit
Wasserstoff
behandelte,
leichte
64742-47-8 Keine Daten
verfügbar oder
vorliegende
Daten reichen
nicht für eine
Einstufung aus.
Nicht
anwendbar.
Nicht
anwendbar.
Nicht
anwendbar.
Nicht anwendbar.
Aluminumoxid 1344-28-1 Keine Daten
verfügbar oder
vorliegende
Daten reichen
nicht für eine
Einstufung aus.
Nicht
anwendbar.
Nicht
anwendbar.
Nicht
anwendbar.
Nicht anwendbar.
Decamethylcyc
lopentasiloxan
541-02-6 experimentell
BCF - Fathead
Mi
105 Tage Bioakkumulati
onsfaktor
13300 Andere Testmethoden
Dodecamethylc
yclohexasiloxa
n
540-97-6 experimentell
BCF - Fathead
Mi
49 Tage Bioakkumulati
onsfaktor
1160 OECD 305E-Bioaccum
Fl-thru fis
Glycerol 56-81-5 experimentell
Biokonzentrati
on
Octanol/Wasse
r-
Verteilungskoe
ffizient
-1.76 Andere Testmethoden
1,2-
Benzisothiazol-
3(2H)-on
2634-33-5 experimentell
Biokonzentrati
on
Octanol/Wasse
r-
Verteilungskoe
ffizient
1.45 Andere Testmethoden
12.4. Mobilität im Boden
Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Derzeit sind keine Informationen verfügbar. Für weitere Details bitte den Hersteller kontaktieren
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Siehe Abschnitt 11.1. Information über toxikologische Eigenschaften.
Entsorgung durch (Sonderabfall-) Verbrennung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Eine ordnungsgemäße Entsorgung kann den Einsatz von zusätzlichem Brennstoff erforderlich machen.
Gereinigte Verpackungen können verwertet werden. Nicht gereinigte restentleerte Verpackungen von Gefahrstoffen sind als
gefährlicher Abfall zu entsorgen. Entsorgung in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen. Mögliche Entsorgungswege mit der zuständigen Behörde abstimmen.