Datasheet

3M™ Industriereiniger Sprayreiniger
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Kategorien für „Spitzenbegrenzung“:
- Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe;
- Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe"
TRGS 900 : TRGS 900 : TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
E / A / ÜF / Kategorien für Kurzzeitwerte: siehe oben
MW = Momentanwert
Bemerkung Y: ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden.
Bemerkung Z: ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden
MAK = maximale Arbeitsplatzkonzentration
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert
KZW: Kurzzeitgrenzwert
CEIL: Höchstwert, der zu keinem Zeitpunkt bei der Arbeit überschritten werden darf.
Expositionsgrenzwerte anderer Länder sind in den dortigen Sicherheitsdatenblättern verfügbar.
Biologische Grenzwerte
Für die in Abschnitt 3 genannten Bestandteile liegen keine biologischen Grenzwerte vor.
Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (DNEL)
Chemischer Name
Zersetzungsprod
ukt
Bevölkerung
Aufnahmeweg
DNEL
(R)-p-Mentha-1,8-dien
Arbeiter
dermal, langzeit
Exposition (8h),
systemische Effekte
9,5 mg/kg bw/d
(R)-p-Mentha-1,8-dien
Arbeiter
Inhalation, langzeit (8h),
systemische Effekte
66,7 mg/m3
Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC)
Chemischer Name
Zersetzungsproduk
t
Kompartiment
PNEC
(R)-p-Mentha-1,8-dien
Ackerboden
0,763 mg/kg
(R)-p-Mentha-1,8-dien
Konzentration in
Salzwasserfischen, die zur
Sekundärvergiftung führt.
133 mg/kg w.w.
(R)-p-Mentha-1,8-dien
Süßwasser
0,014 mg/l
(R)-p-Mentha-1,8-dien
Süßwasser Sedimente
3,85 mg/kg
(R)-p-Mentha-1,8-dien
kurzfristige Einwirkung auf
Wasser
mg/l
(R)-p-Mentha-1,8-dien
Meerwasser
0,0014 mg/l
(R)-p-Mentha-1,8-dien
Meerwasser Sedimente
0,385 mg/kg
(R)-p-Mentha-1,8-dien
Abwasserkläranlage
1,8 mg/l
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Zusätzliche Information entnehmen Sie bitte dem Anhang.
8.2.1. Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Verbleiben Sie nicht in Räumen, in denen der Sauerstoff-Anteil verringert sein könnte. Hohe Luftwechselrate und/oder
lokale Absaugung erforderlich um sicher zustellen, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte für die Exposition von
Luftschadstoffen und/oder Staub, Rauch, Gas, Nebel, Dämpfen oder Sprühnebel eingehalten werden.
Wenn die Belüftung nicht ausreicht, Atemschutzgerät verwenden.
8.2.2. Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Augen- / Gesichtsschutz